Förderung für Maßnahmen zum Radonschutz

Sachsen fördert Maßnahmen für den Schutz vor Radon. Dazu gehören beispielsweise Baumaßnahmen, die den Eintritt von Radon in Innenräume verhindern, lüftungstechnische Maßnahmen sowie Anlagen zur Absaugung.
Die Förderung von Radonschutz sowie die Unterstützung von Stadtgrün und Lärmschutz sind in einer Förderrichtlinie zusammengefasst. Sachsen hat das Förderangebot für Stadtgrün, Lärmminderung und Radonreduzierung zum 15. September 2025 mit einer Änderung der Förderrichtlinie erweitert.
Zielsetzung ist die Unterstützung von dauerhaft wirksamen Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen und somit Reduzierung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch Radon. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Radonzutritts, lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration sowie der Bau von Anlagen zur Absaugung von Radon unterhalb von Gebäuden und Ableitung an die Außenluft.
Die Förderung von Radonschutzmaßnahmen richtet sich u.a. insbesondere auch an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Fördersumme für KMU ist auf 65% der förderfähigen Ausgaben, jedoch auf maximal 125.000 Euro begrenzt.
Die Beantragung ist online über das Förderportal der SAB möglich.
Weitere Informationen finden Sie auch im Förderportal des Sächsischen Umweltministeriums.
Die sächsischen IHKs haben sich im Rahmen ihrer Interessenvertretung in einer unter dem Dach der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen eingerichteten Arbeitsgruppe stark für eine Förderung von Radonschutzmaßnahmen für Unternehmen eingesetzt und begrüßt die nun vorliegende Förderrichtlinie.

Stand 11/25