Die neue EU-Batterieverordnung

Am 17. August 2023 ist die europäische Batterieverordnung in Kraft getreten und wird stufenweise am 18.02.2024 und am 18.08.2024 wirksam. Sie löst die europäische Batterierichtlinie mit Wirkung zum 18. August 2025 ab. Die Verordnung entfaltet unmittelbar Wirkung in den europäischen Mitgliedsstaaten und bringt sie eine Vielzahl von neuen Anforderungen mit sich. Das deutsche Batteriegesetz muss angepasst werden.
Viele der neue Pflichten sind mit Übergangsfristen versehen und eine Untersetzung mit Detailregelungen muss noch erfolgen. Dennoch müssen sich betroffene Unternehmen jetzt mit den teilweise bereits 2024 geltenden und den zukünftigen Anforderungen auseinandersetzen.
Unter dem Dach des Europäischen Green Deals, entsprechend des europäischen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft ist die neue Batterieverordnung die erste europäische Rechtsvorschrift, die einen vollständigen Lebenszyklusansatz verfolgt, bei dem Beschaffung, Herstellung, Verwendung und Recycling in einem einzigen Gesetz geregelt sind. Die schrittweise eingeführten Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz sollen gewährleisten, dass wertvolle Materialien am Ende ihrer Nutzungsdauer zurückgewonnen und der Wirtschaft wieder zugeführt werden. Nach den Sorgfaltspflichten des neuen Gesetzes müssen Unternehmen soziale und ökologische Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel von Rohstoffen wie Lithium, Kobalt, Nickel und Naturgrafit erkennen und angehen.
Dieser umfassende Regelungsansatz umfasst konkrete Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen, spezifische Anforderungen zum CO2-Fußabdruck, zu Mindestgehalten an Recyclingmaterial, zur CE-Kennzeichnungspflicht, zur Erweiterung der Kennzeichnungs- und Informationspflichten, einem digitalen Batteriepass, für weitgehende Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette oder für Anforderungen an die Entnehmbarkeit, an Leistung und Haltbarkeit von Batterien.
Die Liste der neuen Anforderungen ist lang. Wenngleich nun erst noch Detailregelungen erarbeitet werden müssen, ist es für Unternehmen, die Batterien oder Produkte, die Batterien enthalten oder denen Batterien beigefügt sind, herstellen, importieren, vertreiben, wiederaufarbeiten oder entsorgen dennoch wichtig, sich jetzt mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.
Quelle:
DIHK, Stand 08/23