Neue Regelungen für Batterien

Am 17. August 2023 ist die europäische Batterieverordnung in Kraft getreten und wurde stufenweise am 18.02.2024 und am 18.08.2024 wirksam. Sie löst die europäische Batterierichtlinie mit Wirkung zum 18. August 2025 ab. Die Verordnung entfaltet unmittelbar Wirkung in den europäischen Mitgliedsstaaten und bringt sie eine Vielzahl von neuen Anforderungen mit sich.
Das deutsche Batteriegesetz muss noch angepasst werden. Der Entwurf des Batterierecht-EU-Anpassungsgesetzes (Batt-EU-AnpG) und damit auch des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG), welcher am 6. November 2024 im Kabinett beschlossen wurde unterfiel der Sachlichen Diskontinuität und muss daher erneut eingebracht werden. Der nun neu vorliegende Gesetzesentwurf enthält gegenüber dem ursprünglichen Entwurf einige inhaltliche Änderungen. Bis 6. Juni 2025 können sehr kurzfristig Stellungnahmen abgegeben werden. Rückmeldungen für eine gebündelte Stellungnahme durch die DIHK können bis 4. Juni 2025 direkt an uns gesendet werden.
Viele der neuen Pflichten sind mit Übergangsfristen versehen und eine Untersetzung mit Detailregelungen muss noch erfolgen. Dennoch müssen sich betroffene Unternehmen dringend mit den teilweise bereits geltenden und den zukünftigen Anforderungen auseinandersetzen.
Unter dem Dach des Europäischen Green Deals, entsprechend des europäischen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft ist die neue Batterieverordnung die erste europäische Rechtsvorschrift, die einen vollständigen Lebenszyklusansatz verfolgt, bei dem Beschaffung, Herstellung, Verwendung und Recycling in einem einzigen Gesetz geregelt sind.
Dieser umfassende Regelungsansatz umfasst konkrete Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen, spezifische Anforderungen zum CO2-Fußabdruck, zu Mindestgehalten an Recyclingmaterial, zur CE-Kennzeichnungspflicht, zur Erweiterung der Kennzeichnungs- und Informationspflichten, einem digitalen Batteriepass, für weitgehende Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette oder für Anforderungen an die Entnehmbarkeit, an Leistung und Haltbarkeit von Batterien.
Die Liste der neuen Anforderungen ist lang. Wenngleich an vielen Stellen noch Detailregelungen erarbeitet werden müssen, ist die Verordnung in vielen Teilen bereits gültig und es ist für Unternehmen, die Batterien oder Produkte, die Batterien enthalten oder denen Batterien beigefügt sind, herstellen, importieren, vertreiben, wiederaufarbeiten oder entsorgen dringend geboten, sich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.

Quellen:
DIHK, IHK Südlicher Oberrhein, BMUKN (angepasst)