Die europäische Batterieverordnung

Am 17. August 2023 ist die europäische Batterieverordnung in Kraft getreten und wurde stufenweise am 18.02.2024 und am 18.08.2024 wirksam. Sie hat die europäische Batterierichtlinie mit Wirkung zum 18. August 2025 abgelöst. Die Verordnung entfaltet unmittelbar Wirkung in den europäischen Mitgliedsstaaten und brachte eine Vielzahl von neuen Anforderungen mit sich.
Das deutsche Batteriegesetz trat am 7.10.2025 außer Kraft und wurde durch ein neues „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG)“ abgelöst wurde. Damit wird das nationale Batterierecht an die EU-Batterieverordnung angepasst.
Das „Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz — Batt-EU-AnpG)“ ist am 6.10.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es besteht aus mehreren Artikeln, wobei der erste das o.g. BattDG enthält.
Die wichtigste Änderung aus Sicht der Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren ist die Pflicht zur Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem, die nun nicht mehr auf Gerätebatterien beschränkt ist, sondern für alle Batteriekategorien gilt.
Wie bisher ist die stiftung ear für die Registrierung aller Inverkehrbringer von Batterien zuständig.
Quellen: DIHK, IHK Südlicher Oberrhein