Beschränkungen für Chrom(VI)-Verbindungen

Ersuchen der Europäischen Kommission bewertete die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Risiken von Cr(VI)-Verbindungen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen möglicher Beschränkungen.
Die Agentur kam nun zu dem Schluss, dass eine EU-weite Beschränkung gerechtfertigt ist, da Cr(VI)-Verbindungen zu den gefährlichsten krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz zählen.
Die vorgeschlagene Beschränkung sieht Ausnahmen für bestimmte Anwendungen vor – etwa bei der Formulierung von Gemischen, der Galvanisierung auf Kunststoff- und Metallsubstraten sowie bei bestimmten Oberflächenbehandlungen – sofern strenge Grenzwerte für die Exposition und Emissionen eingehalten werden.

Nächste Schritte

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden den Vorschlag bewerten. Die endgültige Entscheidung über die Beschränkung trifft die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten. Weitere Infos dazu gibt es auch der ECHA Webseite.
Quelle:
DIHK, ECHA