Beschränkung von per- & polyfluorierte Alkylverbindungen

Die wissenschaftlichen ECHA Gremien sprechen sich für eine umfassende EU weite Regulierung von PFAS aus, kombiniert mit gezielten Ausnahmen, wo derzeit keine Alternativen bestehen.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die 60-tägige Konsultation zum SEAC Entwurf im PFAS Beschränkungsverfahren eröffnet. Unternehmen und weitere Stakeholder können sich bis zum 25. Mai 2026 mit Fachbeiträgen einbringen.
Die zuständigen Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben im Januar 2023 ein umfassendes Beschränkungsdossier zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) bei der European Chemicals Agency (ECHA) eingereicht. Ziel ist eine weitreichende Beschränkung der Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens – einschließlich der Einfuhr – von PFAS in der EU. Mit dem Vorschlag soll die Freisetzung von PFAS in die Umwelt deutlich reduziert werden.

Rückblick: Intensive Konsultationsphase 2023

Vom 22. März bis 25. September 2023 lief eine sechsmonatige öffentliche Konsultation. Dabei gingen mehr als 5.600 Stellungnahmen von über 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen ein. Die eingereichten Informationen wurden in einem umfangreichen Hintergrunddokument ausgewertet und berücksichtigt. Eine aktualisierte Fassung des Hintergrunddokuments veröffentlichte die ECHA im August 2025.

Aktueller Stand: Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen weiteren Meilenstein im laufenden PFAS‑Beschränkungsverfahren erreicht. Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) hat seine Stellungnahme final verabschiedet, während der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) derzeit einen Entwurf seiner Stellungnahme vorlegt.
Beide Gremien unterstützen eine EU‑weite Einschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS, sehen aber gezielte Ausnahmen als notwendig an, wenn Alternativen fehlen oder ein sofortiges Verbot unverhältnismäßige Nachteile verursachen würde.
  • Der finale RAC‑Beschluss bestätigt, dass PFAS wegen ihrer hohen Persistenz, weiten Umweltverbreitung und gesundheitlichen Risiken eine zunehmende Gefahr darstellen und bestehende Vorgaben nicht ausreichen. Für vorübergehend weiter erlaubte Anwendungen empfiehlt RAC zusätzliche Vorgaben wie PFAS‑Managementpläne, Emissionsmonitoring, klare Lieferkettenkommunikation, Verbraucherkennzeichnungen und regelmäßige Emissionsberichte.
  • Der SEAC‑Entwurf hält fest, dass PFAS in vielen industriellen Anwendungen wichtig sind und eine EU‑weit einheitliche Regulierung notwendig ist. SEAC unterstützt eine umfassende Beschränkung, sieht aber gezielte Ausnahmen als erforderlich an, wenn Alternativen fehlen oder ein sofortiges Verbot insgesamt mehr Nachteile hätte. Emissionsmindernde Maßnahmen bewertet der Ausschuss grundsätzlich positiv, kann deren Verhältnismäßigkeit jedoch derzeit noch nicht abschließend beurteilen.
Mit Veröffentlichung des SEAC‑Entwurfs hat die ECHA zudem eine 60‑tägige öffentliche Konsultation gestartet, die bis zum 25. Mai 2026 läuft. Diese richtet sich ausdrücklich auch an Unternehmen, die PFAS herstellen, verarbeiten oder in Produkten einsetzen.
Sie sind eingeladen, technische, wirtschaftliche oder praktische Informationen beizusteuern – beispielsweise zu verfügbaren Alternativen, zu notwendigen Übergangszeiten oder zu möglichen Auswirkungen auf Prozesse und Lieferketten.
Bis Ende 2026 wird der SEAC seine endgültige Stellungnahme verabschieden und dabei relevante Rückmeldungen aus der Konsultation berücksichtigen. Anschließend übermittelt ECHA die beiden finalen Bewertungen an die Europäische Kommission, die darauf aufbauend einen konkreten Vorschlag für eine PFAS‑Beschränkung entwickelt. Dieser wird anschließend im REACH‑Ausschuss mit den Mitgliedstaaten abgestimmt und zur Abstimmung gestellt. Damit rückt eine weitreichende Regulierung von PFAS in der EU immer näher.

Konsultation und Unterstützungsmaterial

Die nun bis 25. Mai 2026 laufende Konsultation zum SEAC-Entwurf steht allen Interessierten offen. Besonders Unternehmen, die PFAS herstellen, verwenden oder in Verkehr bringen, sollten sich an der Konsultation beteiligen.
Unterstützende Materialien stehen auf den Webseiten der ECHA sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Verfügung, darunter:
Ergänzende Hinweise:
  • Für die Nutzung von PFAS in Feuerlöschschäumen hatte die ECHA bereits eine Beschränkungsabsicht eingereicht. Am 3. Oktober 2025 wurde die „Verordnung (EU) 2025/1988 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen“ veröffentlicht und trat am 23.10.2025 in Kraft. Damit wurden bereits bestehende Verbote bzgl. Feuerlöschschäumen für bestimmte fluorhaltige Stoffe (z. B. PFOA, PFOS) ergänzt.
  • Das Umweltbundesamt hat eine Broschüre unter dem Titel “PFAS – Gekommen, um zu bleiben“ veröffentlicht, welche unter anderem auf die Verbreitung und bisherige Regulierung von PFAS eingeht.
  • Umfassende Informationen zu PFAS finden Sie auf der Webseite des Umweltbundesamtes (UBA) sowie der Webseite des Bundesumweltministeriums (BMUV).
Quelle:
DIHK, REACH-CLP-Biozid-Helpdesk der BAuA