Industriestrompreis 2026
Nachdem die europäische Kommission den Entwurf der deutschen Förderrichtlinie zum Industriestrompreis am 16. April genehmigt hat, wurde am 06.05. die finale Fassung veröffentlicht.
Das BAFA wird das Programm Industriestrompreis im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie umsetzen und hat auf seiner Homepage bereits die aktuellen Informationen veröffentlicht.
Die finale Fassung basiert weiterhin auf dem Mitte 2025 veröffentlichten Beihilferahmen CISAF. Dementsprechend waren politische Ankündigungen eines Zielstrompreises für die Industrie von 5 ct/kWh Ende 2025 von vornherein irreführend und weckten bei Unternehmern Erwartungen, die der aktuelle Entwurf der Förderrichtlinie nicht einhalten kann. Die aktuell bekannten Eckpunkte zu Zugangsberechtigung, möglicher Förderhöhe und sonstigen Förderbedingungen finden Sie im Folgenden kurz zusammengefasst.
Die wichtigsten Eckdaten, sowie die Einordnung in die Landschaft Strompreisdämpfender Maßnahmen bieten wir Ihnen im Webinar am 27.05.2026 an.
Zugangsberechtigte Unternehmen
- Grundlegend zugangsberechtigt sind Unternehmen welche einem Wirtschaftszweig nach Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) angehören.
- Grundlegend ist die Ergänzung weiterer Sektoren möglich, bedarf aber einer Freigabe durch die EU-Kommission.
- Es ist darauf hinzuweisen, dass die in der KUEBLL Liste aufgeführten NACE-Codes im Wesentlichen der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 entsprechen. Durch die Umstellung auf die neue Klassifikation nach WZ2025 kann es zu Unstimmigkeiten kommen. Eine konkrete Auskunft zur Einteilung, sowohl nach WZ2008 als auch nach WZ2025 könne Unternehmen beim statistischen Landesamt unter folgendem Postfach erfragen: unternehmensregister@statistik.sachsen.de
- Abnahmestellen müssen sich in Deutschland befinden.
Ökologische Gegenleistung
- Unternehmen müssen mindestens 50% der erhaltenen Beihilfe in Form einer ökologischen Gegenleistung reinvestieren.
- Eine mehrfache Anrechnung von Investitionsmaßnahmen als ökologische Gegenleistung im Rahmen des Industriestromreises als auch im Rahmen sonstiger Begünstigungen, die Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen als Gegenleistungen zur Gewährung der Begünstigung fordern, ist ausgeschlossen.
Förderhöhe
- Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
- Die Berechnung des Beihilfebetrages basiert auf den folgenden Eckdaten:
- Dem Anrechenbaren Stromverbrauch des Unternehmens (tatsächliche selbst verbrauchte Strommenge zuzüglich des Stromverbrauchs für indirekter Stromverbrauch für ausgelagerte Produktion leitungsgebundener Sekundärenergieträger oder Medien)
- Referenzpreis: Durchschnittspreis für den Terminhandel mit Jahresprodukten (baseload) des dem Abrechnungsjahr vorangehenden Jahres für die Lieferung im Abrechnungsjahr an der European Energy Exchange (EEX)
- Differenzpreis (50 % Referenzpreis, gedeckelt auf 50 €/MWh Zielpreis)
- Beihilfeintensität (50% des anrechenbaren Stromverbrauches)
- Für ein Beispielhaftes Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von 2 GWH hätte sich für 2026 damit theoretisch folgende Konstellation ergeben:
- Der mittlere Baseloadpreis für 2026 betrug 8,74 ct/kWh (auf der Homepage der Bafa veröffentlicht)
- Damit ergibt sich ein Differenzpreis von 3,74 ct/kWh.
- Dieser ist auf 50% des anrechenbaren Stromverbrauches anzuwenden. Es ergibt sich ein theoretischer Entlastungsbetrag von 37.400 €
- 50% davon müssen in Form einer ökologischen Gegenleistung reinvestiert werden, also 18.700 €
- Dabei handelt es sich um eine reine Überschlagsrechnung anhand eines fiktiven Unternehmens um die Größenordnung zu verdeutlichen.
Verfahren
- Zuständig für die Abwicklung der Antragsverfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Die Antragstellung erfolgt jeweils rückwirkend für das Abrechnungsjahr (also ab 2027 für Abrechnungsjahr 2026)
- Anträge sind voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich.
- Im Rahmen des Antrages werden umfangreiche Nachweise zu erbringen sein (z. B. Stromverbrauch, Wirtschaftszweigzuordnung, Umsetzung der ökologischen Gegenleistung, Prüfung durch Wirtschaftsprüfer ab einem Stromverbrauch von 10 GWh).
Geltungsdauer
- Die Richtlinie ermöglicht eine Antragstellung für die Abrechnungsjahre 2026 – 2028
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie noch nicht verabschiedet ist. Im Rahmen des weiteren Prozesses können also noch Änderungen erfolgen. Die IHK Chemnitz wird, sobald die Regelung final ist ein Webinar zum Thema veranstalten um zugangsberechtigte Unternehmen zu unterstützen.