Nr. 6631636

Stromsteuersenkung für die Breite der Wirtschaft

Mit dem am 5. Mai 2025 unterzeichneten Koalitionsvertrag vereinbarte die neue Bundesregierung als Sofortmaßnahme zur Entlastung der Wirtschaft die Senkung der Stromsteuer für alle Endverbraucher auf das europäische Mindestmaß.
Entgegen dieser Vereinbarung ist im Kabinettsbeschluss zum Bundeshalt vom 24. Juni nur noch von der Verstetigung der bereits existierenden Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, die ursprünglich Ende 2025 auslaufen sollte, die Rede. Als Begründung werden fiskalische Zwänge und der in diesen Branchen besonders große internationale Wettbewerbsdruck angeführt.

LAG Schreiben Stromsteuer