Digitale Buchhaltung und eRechnung

Achtung! Ab dem 27. November 2020 sind alle Rechnungssteller in der Pflicht, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes zu übermitteln.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind insbesondere Direktaufträge bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 € (alle Ausnahmen: § 3 Abs. 3 E-RechV).
Profitieren Sie von der digitalen Buchhaltung und steigern die Qualität Ihres Rechnungsmanagements! Die eRechnung reduziert die Kosten und den Aufwand der Rechnungsstellung in erheblichem Maße.
Des Weiteren werden elektronische Rechnungen meist schneller beglichen, was spürbare Vorteile für Sie bringt. Viele Unternehmen nutzen das elektronische Verfahren bereits erfolgreich. Alle Übrigen haben bis November 2020 Zeit, sich umzustellen. Ab dann müssen beispielsweise alle Rechnungen für öffentliche Auftraggeber zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden! Aber auch Eingangsrechnungen lassen sich papierlos viel effizienter bearbeiten.
Im Freistaat Sachsen wird der bundesweit einheitliche Standard XRechnung unterstützt.

Weitere Informationen direkt vom Bundesministerium des Inneren (BMI).
Übersichten der Bundesländer und die Software ZUGFeRD finden Sie beim Forum elektronische Rechnung Deutschland.