Bildungsurlaub

Das in der ILO-Konvention (Internationale Arbeitsorganisation) verabschiedete Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung verpflichtet die Bundesregierung, Sorge für dessen Umsetzung zu tragen.
Bildung fällt aber in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung. Deshalb ist das Recht von Arbeitnehmern, jährlich mehrere Tage Bildungsurlaub zu nehmen, nicht in allen Bundesländern per Gesetz geregelt.
Ab dem 1. Januar 2027 tritt in Sachsen das Bildungsfreistellungsgesetz in Kraft, das allen Arbeitnehmern einen Anspruch auf drei Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Kalenderjahr gewährt. Der Anspruch gilt sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte, wobei Teilzeitkräfte einen anteiligen Anspruch erhalten.