Prüfungen von Zusatzqualifikationen

Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz führt in Verbindung mit der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 49 und § 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Prüfungen von Zusatzqualifikationen durch.
Dies umfasst die gesamte Vorbereitung, einschließlich der Zulassung zur Prüfung, die Abnahme der Prüfung und die Auswertung/Ausgabe der Prüfungsergebnisse.
Die Gewährung der Prüfung einer Zusatzqualifikation erfordert im Vorfeld eine Abstimmung/Genehmigung zwischen dem ausbildenden Unternehmen und dem zuständigen Berater/-in Berufliche Bildung.

Der Antrag ist formlos acht Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss der Prüfung bei den zuständigen Berater/-in Berufliche Bildung zu stellen. Nähere Informationen dazu finden Sie auch in den Verordnungen auf unserer Internetseite in den entsprechenden Ausbildungsberuf.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen sowie den jeweiligen zutreffenden Rechtsvorschriften. Über die Zulassung entscheidet die Kammer.
Die Teilnahme an der Prüfung erfordert die vorherige Anmeldung. Dazu sind gegebenenfalls das entsprechende Merkblatt und das dazugehörige Antragsformular zur Zusatzqualifikation der Industrie- und Handelskammer Chemnitz zu verwenden. Dies wird den Prüfungsteilnehmer/-in vier Wochen vor Anmeldeschluss zugesandt.

Die entsprechende Gebühr ist dem Gebührentarif der IHK Chemnitz zu entnehmen zu entnehmen.
Alle prüfungsrelevanten Formulare (Einladungen, Zeugniss) werden dem Prüfungsteilnehmer/-in zugesandt.