Von den Voraussetzungen bis zum Steuerfreibetrag

Der Februar war für Matthias Wagner, Vorsitzender eines IHK-Prüfungsausschusses, ein anstrengender Monat. Es fanden u.a. die Prüfungen in den gewerblich-technischen Berufen statt.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist Herr Wagner als Prüfer für die IHK Chemnitz tätig. Zusammen mit seinen Prüferkolleginnen und -kollegen führt er Zwischen- und Abschlussprüfungen für den Beruf Mediengestalter für Digital- und Print durch. Zu den Aufgaben der Prüflinge gehören neben dem Nachweis theoretischer Kenntnisse etwa die Gestaltung von Druckprodukten, wie z.B. Flyer und Plakate oder simulierte Verkaufsgespräche mit Kunden. Dieses verantwortungsvolle Amt als Prüfer nimmt Herr Wagner, Techniker im Versuchsfeld des Institutes für Print- und Medientechnik an der TU Chemnitz, ehrenamtlich wahr.
Mit dieser Tätigkeit ist er einer von rund 2.300 Prüfern, die dieses Ehrenamt bei etwa 16.000 Zwischen-, Abschluss- und Fortbildungsprüfungen pro Jahr ausüben. Ohne die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer wäre dies nicht zu bewältigen. Bei der Umsetzung dieser anspruchsvollen Aufgabe bringen die Prüferinnen und Prüfer neben umfangreicher Berufserfahrung, ihre Sachkunde und Ihr Fachwissen ein. Damit tragen sie entscheidend zum hohen Qualitätsniveau der beruflichen Bildung bei.
"Durch den direkten Kontakt mit den Prüflingen merke ich schnell, wo bei der Ausbildung oder im Prüfungsablauf noch Verbesserungsbedarf besteht",
erläutert Herr Wagner.
Um Neuerungen und Änderungen zu besprechen, trifft er sich mehrmals im Jahr mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Prüfungsausschuss. Herrn Wagner bereitet diese ehrenamtliche Arbeit trotz des Zeitaufwandes und der Verantwortung viel Freude.

Welche Voraussetzungen muss man als ehrenamtliche Prüferin/Prüfer mitbringen?

Für das ehrenamtliche Mitwirken muss man die Möglichkeit haben, sich zusätzlich zur beruflichen Tätigkeit mehrere Tage im Jahr für die Prüfungen zu engagieren. Zu den Tagen, an denen die Prüfungen abgenommen werden, kommen noch mehrstündige Vorbereitungs- und Nachbesprechungszeiten hinzu.
Als Mitglied in einem Prüfungsausschuss, muss man auf eine mehrjährige berufliche Erfahrung im Prüfgebiet zurückblicken können. Daneben bedarf es fachlicher und sozialer Kompetenzen wie Sachkunde, Urteilsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und vor allem Freude am Umgang mit jungen Menschen. Zwar ist seit Mitte der 90er Jahre die Zahl der ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer gestiegen, doch es ist nicht so leicht, Nachwuchs für die Prüferausschüsse zu finden, so Matthias Wagner. Dies mag vielleicht auch daran liegen, dass es für ein kleines Unternehmen problematisch ist, wenn ein Mitarbeiter einen ganzen Tag abwesend ist.

Wie wird man Prüfer(in)?

Wer Interesse an einer Tätigkeit als Prüfer hat, kann sich gern an die Industrie- und Handelskammer Chemnitz wenden, um Näheres zu erfahren.

Wird die ehrenamtliche Tätigkeit abgegolten?

Für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Mitglieder der Prüfungsausschüsse wird eine Entschädigung in sinngemäßer Anwendung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes gezahlt. Diese ist in der Entschädigungsrichtlinie der IHK Chemnitz(pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 106 KB) geregelt.
Die Abrechnung erfolgt elektronisch über das „Web-Fachverfahren Prüfer“.
Der Steuerfreibetrag für IHK-Prüfer und Prüfungsaufgabenersteller (§ 3 Nr. 26 EStG) liegt seit dem Jahr 2021 bei 3.000 EUR/Jahr und für die ehrenamtliche Prüfungsaufsicht (§ 3 Nr. 26a EStG) bei 840 EUR/Jahr.