Zugelassene Hilfsmittel in den Fortbildungsprüfungen

Die nachfolgenden Fragen geben Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den zulässigen Hilfsmitteln und zu deren korrekter Verwendung in den Fortbildungsprüfungen.
Welche Hilfsmittel sind in einer Prüfung zulässig?
Welche Hilfsmittel zulässig sind, richtet sich nach der konkreten Fortbildungsprüfung. Die zugelassenen Hilfsmittel (Hilfsmittellisten) sind auf der Homepage der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung zu finden.
Auch die zuständigen Prüfungskoordinatoren der IHK Chemnitz erteilen Ihnen auf Anfrage vor Ihrer Prüfung Auskünfte im Hinblick auf die jeweils zugelassenen Hilfsmittel.
Dürfen auch Gesetzestexte zur Prüfung als Hilfsmittel verwendet werden?
In der Prüfung dürfen die konkret in der Hilfsmittelliste genannten Gesetzestexte benutzt werden. Sind nur „Gesetzestexte“ zugelassen, dürfen alle unkommentierten handelsüblichen Ausgaben, die Sie zur Lösung benötigen, verwendet werden. Handelsüblich heißt, dass jedermann dieses Werk erwerben kann. Es können gebundene Ausgaben (z. B. die dtv/Beck-Texte oder andere) oder Loseblattsammlungen (z. B. „Schönfelder“ oder andere) verwendet werden.
Dürfen Gesetzestextsammlungen verwendet werden, in denen auch andere Gesetze enthalten sind?
Gesetzestextsammlungen, (z. B. Beck-Texte im dtv im Taschenbuchformat, Schönfelder Deutsche Gesetze Textsammlung als Loseblattsammlung) dürfen auch dann verwenden werden, wenn sie auch noch andere als die von Ihnen benötigten Gesetzestexte enthalten. Gesetzestextsammlungen, die kein Gesetz enthalten, dass Sie zur Prüfung benötigen, dürfen hingegen nicht verwendet werden.
Was bedeutet, „unkommentierte Fassung“?
Sie dürfen nur den reinen Gesetzestext als solchen verwenden ohne Erläuterungen (sogenannte Gesetzeskommentare) und ohne eigene Erläuterungen, Ergänzungen und Notizen.
Gesetzestexte sind schnell überholt. Was ist bei der Verwendung von Gesetzestexten in der Prüfung generell zu beachten?
Grundsätzlich sind die in den Hilfsmittellisten angegebenen Rechtstände zum Zeitpunkt der Prüfung gültig. Die zugelassenen Hilfsmittel (Hilfsmittellisten) sind auf der Homepage der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung zu finden.
Soweit kein Rechtsstand auf der Hilfsmittelliste angegeben ist, sollten Gesetzestexte mit dem aktuellen bzw. neuesten Rechtsstand verwendet werden.
Dürfen Passagen in Gesetzestexten markiert werden?
Grundsätzlich ist das Markieren einiger Passagen in Gesetzestexten zulässig, um Paragrafen schneller zu finden.
Welche Markierungen sind zulässig und wie sind die Passagen zu markieren?
Zulässig sind Markierungen durch:
  • Unterstreichungen,
  • farbliche Markierungen einzelner Passagen des Gesetzestextes mit farbigen Textmarkern,
  • Klebezettel an den Rändern der Seiten oder im Handel vorgefertigte Register, welche Gesetze (1.), Paragrafen mit ihren Überschriften (2.) oder einzelne Stichwörter (3.) enthalten.
Beispiele für zulässige Beschriftungen von Klebezetteln:
  1. „BGB“
  2. „§ 312g BGB: Widerrufsrecht“
  3. „§ 433 BGB: Kaufvertrag“
Was bedeutet „Normverweis“?
Ein Normverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen bestimmten Paragrafen im selben oder einem anderen Gesetz. Es darf jeweils nur der entsprechende Paragraf als Querverweis angegeben werden.