Industriefachwirt/-in (Geprüfte/r)
Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 09.12.2019)
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum „Geprüften Industriefachwirt“ und zur „Geprüften Industriefachwirtin“, um in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und damit die Befähigung
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den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen,
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Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
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sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten,
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anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
- Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:- das Ablegen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriefachwirtes“ und einer „Geprüften Industriefachwirtin“ nach § 1 Absatz 2 haben. - Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung zur Prüfung
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über Ihre Registrierung im Fortbildungsinfocenter.Die Anmeldung zur Prüfung können Sie dann für jeden Teil Ihrer Fortbildungsprüfung im Fortbildungsinfocenter vornehmen.
- Prüfungstermine
Zudem können Sie dieser Seite weitere wichtige Informationen zur Prüfung (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf) entnehmen.Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung Herbstprüfung 01.12. des Vorjahres 01.06. des laufenden Jahres
- Prüfungsinhalte
Teilprüfung 1 „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
Schriftliche Prüfung in folgenden Qualifikationsbereichen:- Volks- und Betriebswirtschaft, 75 Minuten
- Rechnungswesen, 90 Minuten
- Recht und Steuern, 75 Minuten
- Unternehmensführung, 90 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung- in max. einem Qualifikationsbereich eine mangelhafte Prüfungsleistung
- Dauer: maximal 15 Minuten
- Gewichtung: schriftlich : mündlich = 2:1
Teilprüfung 2 „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Schriftliche Prüfung- zwei aufeinander abgestimmte Situationsaufgaben in den Handlungsbereichen:
- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Produktionsprozesse
- Marketing und Vertrieb
- Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
- Führung und Zusammenarbeit
- Dauer: je 240 Minuten
Mündliche Prüfung- nach Bestehen der schriftlichen Teilprüfungen
- Das Thema der Präsentation wird von den Prüfungsteilnehmenden gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung am ersten Prüfungstag der schriftlichen Prüfung der Handlungsspezifische Qualifikationen eingereicht.
- Die Themenstellung muss sich auf mindestens zwei der o.g. Handlungsbereiche beziehen.
- In der Präsentation können vorbereitete Präsentationsmittel (z.B. Power Point Präsentation) verwendet werden. Im Prüfungszimmer stehen Flipchart, Laptop und Beamer oder Whiteboard zur Verfügung. Für technische Einschränkungen dieser vorhandenen Präsentationsmittel übernimmt die IHK keine Haftung.
- Ein vollständiger Ausdruck der Präsentationsunterlagen ist dem Prüfungsausschuss zu übergeben.
- Präsentation (max. 10 Minuten)
- Fachgespräch (20 Minuten)
- Gewichtung: Fachgespräch: Präsentation = 2:1
- Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht worden.
- Informationen zum Download
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Fortbildungsprüfungsverordnung
(Bundesinstitut für Berufsbildung) -
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Prüfungstermine, zugelassene Hilfsmittel, Hinweise für Prüfungsteilnehmende zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung, Prüfungsablauf, Strukturierung
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungskoordinatorin.