Medienfachwirt/-in (Geprüfte/r) – Bachelor Professional in Media

Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 18.12.2020)
  • Zulassungsvoraussetzungen – siehe Verordnung (§ 5 Zulassungsvoraussetzung):
    Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgest­zes erfüllt und Folgendes nachweist:
    1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Aus­bildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet ist, oder
    2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen aner­kannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens ein­jährige Berufspraxis oder
    3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
    nachweist.
    Nach der Zulassung zur Prüfung kann der Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ab­gelegt werden.
    1. Den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann nur ablegen, wer nach­ weist, dass er oder sie den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ abgelegt hat. Die Zulassung zur Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre vor dem Beginn der Prüfung im Prü­fungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ erfolgt sein. Wird im Einzelfall die Frist des
    Satzes 2 der Verordnung nicht eingehalten und hat dies die zuständige Stelle zu vertreten, ist die Prüfung ohne Beachtung der Frist zu Ende zu führen.
    2. Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 soll wesentliche Bezüge zu den Aufga­ben eines Geprüften Medienfachwirts – Bachelor Professional in Media oder einer Geprüften Medienfachwirtin – Bachelor Professional in Media nach § 1 Absatz 2 und 3 aufweisen.
    Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkei­ten erworben zu haben, die der in Absatz 1 Satz 1 beschriebenen beruflichen Handlungsfä­higkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
    Geeignete Nachweise, die Ihre branchenspezifische Berufspraxis belegen, sind z. Bsp. Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Arbeitsverträge inkl. Stellenbeschreibung Ihres/Ihrer Arbeitgeber/s mit Angaben über Art und Dauer der Tätigkeiten. Art und Umfang der nachzuweisenden Berufspraxis kann der Verordnung Ihres angestrebten Abschlusses entnommen werden. Bei der Berechnung des zeitlichen Umfangs ist von einer Vollzeitbeschäftigung auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet.

  • Anmeldung - Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert:
    Erstanmeldung zur Prüfung (Teil 1 und Teil 2)
    • Wählen Sie bitte für jeden Prüfungsteil eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
    • Für den Prüfungsteil 2, Handlungsspezifische Qualifikationen, müssen Sie sich im Fortbildungsinfocenter separat anmelden.
    • Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt „Nachweise“ im Fortbildungsinfocenter“, bei.
    • Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.
    • Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24h betätigen müssen.
    • Nach Registrierung Ihrer Daten und der Anmeldung zum Teil 1 der Prüfung, erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.

  • Anmeldung - Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert:
    Anmeldung (für alle Prüfungsarten)
    • Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
    • Suchen Sie Ihre Prüfung
    • Anmeldung für nachfolgende Prüfungsteile:
      / Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”
      / Gehen Sie auf “Details” und betätigen den Button “Anmelden”
    • Beachten Sie gegebenenfalls vorhanden Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
    • Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und gehen über die Schaltfläche “Weiter” weiter.
    • Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
    • Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.