Zwischenprüfung

Die Industrie- und Handelskammer ist als zuständige Stelle für die anerkannten Industrie- und Handelsberufe gesetzlich verpflichtet die Zwischenprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen für Auszubildende nach § 42 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchzuführen. Dies umfasst die gesamte Vorbereitung, einschließlich der Zulassung zur Prüfung, die Abnahme der Prüfung und die Auswertung/Ausgabe der Prüfungsergebnisse.
Die entsprechenden Anmeldetermine/Prüfungstermine werden rechtzeitig veröffentlicht (siehe Tabelle).
Die Teilnahme an der Prüfung erfordert die vorherige Anmeldung. Dazu sind die Anmelde- bzw. Antragsformulare der Industrie- und Handelskammer Chemnitz zu verwenden.
Alle prüfungsrelevanten Formulare (Anmeldung, Einladungen) werden dem Prüflingsbewerber/Prüfling zugesandt.
Die Teilnahmebescheinigung der Zwischenprüfung wird dem Ausbildungsbetrieb zugestellt.
Kontakt:
Mitarbeiter des Referates Berufliche Bildung im GB Bildung