Berufsschulnote auf dem Prüfungszeugnis

Nach §37 Abs.3 Berufsbildungsgesetz kann den Auszubildenden auf Antrag das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen auf dem IHK-Zeugnis ausgewiesen werden.
Wenn Sie dies wünschen, ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, den Sie spätestens
  • bis zum 30.10. (Winterprüfung) oder
  • bis zum 30.04. (Sommerprüfung)
abgeben.

Das Antragsformular ist von Ihnen und Ihrer zuständigen Berufsschule vollständig auszufüllen. Liegt dieser Antrag nicht zum o.g. Termin vor, wird das Zeugnis ohne das Ergebnis der berufsbildenden Schule ausgefertigt.
Nachträgliche Anträge auf Ausstellung eines weiteren Zeugnisses sind kostenpflichtig und werden nur bearbeitet, wenn das Originalzeugnis zurückgegeben wird.