Hinweise zum Fachgespräch

Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, die für den Auftrag relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Ausführung des Auftrages begründen kann.
Allgemeine Hinweise:
  • Kriterien für die Bewertung des Fachgespräches:
  1. Beherrschung des für den betrieblichen Auftrag relevanten Fachhintergrund
  2. Problemerfassung, Problemdarstellung und Problemlösung
  3. Argumentation und Begründung
  • Die Bewertung des Fachgespräches nimmt der Prüfungsausschuss unmittelbar nach Ende des Fachgespräches vor.
  • Die Bewertung der Dokumentation darf nicht in die Bewertung des Fachgespräches einfließen. Es ist aber möglich, im Fachgespräch auf Themen einzugehen, die in der Dokumentation des Auftrages fehlerhaft oder unschlüssig dargestellt wurden, um zu hinterfragen, ob die Thematik beherrscht wird.

Ablauf eines Fachgesprächs:
  • Der zeitliche Rahmen für das Fachgespräch beträgt insgesamt maximal 30 Minuten (Industrieelektriker/in maximal 20 min).
  • Der Prüfling soll im Fachgespräch die Gelegenheit erhalten, zu zeigen, dass er „den für die Durchführung des betrieblichen Auftrages relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen, sowie die Vorgehensweise begründen kann“.
  • Es werden Vorgehensweise, Probleme und Lösungen sowie damit zusammenhängende Sachverhalte und Fragen erörtert.
  • Zu Beginn des Fachgespräches kann der Prüfungsausschuss eine kurze einführende Vorstellung des betrieblichen Auftrages verlangen. Eine eigenständig zu bewertende Präsentation ist nicht vorgesehen. Ausgenommen ist Technischer Produktdesigner/ Technische Produktdesignerin: maximal 10 Minuten Präsentation und maximal 20 Minuten Fachgespräch.
  • Gegenstand des Fachgesprächs dürfen nur die für den betrieblichen Auftrag relevanten fachlichen Inhalte und Hintergründe sein. Es ist möglich, den Prüfling die Vorgehensweise beim betrieblichen Auftrag oder bei einzelnen Teilen des Auftrages begründen zu lassen.
  • Nur diese Inhalte gehen in die Bewertung des Fachgesprächs ein. Weitergehende Fachfragen, ohne Bezug zum betrieblichen Auftrag, sind nicht zulässig und gehen somit auch nicht in die Bewertung ein.