Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Informationen zum Beruf
Mögliche Fachrichtungen / Schwerpunkte: keine
Ausbildungsdauer: 24 Monate
Weiterführende Literatur:
(für Mitglieder kostenlos)
(für Mitglieder kostenlos)
- Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 131 KB) und sachl. zeitliche Gliederung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 74 KB) ab 01.08.2008
Beschreibung:
Sie unterstützen die öffentliche, private und betriebliche Sicherheit und Ordnung.
Wenn sie an der Pforte eines Unternehmens tätig sind, stellen sie sicher, daß nur berechtigte Personen die Betriebsanlage betreten. Sie führen Kontrollgänge in Gebäuden und auf dem Gelände durch. Dabei prüfen sie auch, ob die betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften beispielsweise zum Brand- und Umweltschutz eingehalten werden, ob Flucht- und Rettungswege offen sind und gefährliche Abfälle korrekt gelagert bzw. entsorgt werden. Sie wirken bei der Installation und Inbetriebnahme von sicherheitstechnischen Einrichtungen mit und überprüfen sie regelmäßig, ob diese einwandfrei funktionieren. Sie stellen Mängel fest, sorgen für den Austausch bzw. die Reparatur des betroffenen Geräts. Im Veranstaltungsdienst führen sie z. B. Besucherkontrollen durch, stellen Absperrungen auf, sorgen dafür, daß Notausgänge ordnungsgemäß gekennzeichnet und Fluchtwege offen sind. Im Verkehrsdienst führen sie Streifengänge auf Bahnhöfen oder Flughäfen durch, nehmen Sicherheitskontrollen vor und sorgen in Eisenbahn- oder U-Bahnzügen für Sicherheit. Sie können darüber hinaus auch als Fahrer oder Beifahrer von Werttransporten oder im Personenschutz tätig sein.
Sie unterstützen die öffentliche, private und betriebliche Sicherheit und Ordnung.
Wenn sie an der Pforte eines Unternehmens tätig sind, stellen sie sicher, daß nur berechtigte Personen die Betriebsanlage betreten. Sie führen Kontrollgänge in Gebäuden und auf dem Gelände durch. Dabei prüfen sie auch, ob die betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften beispielsweise zum Brand- und Umweltschutz eingehalten werden, ob Flucht- und Rettungswege offen sind und gefährliche Abfälle korrekt gelagert bzw. entsorgt werden. Sie wirken bei der Installation und Inbetriebnahme von sicherheitstechnischen Einrichtungen mit und überprüfen sie regelmäßig, ob diese einwandfrei funktionieren. Sie stellen Mängel fest, sorgen für den Austausch bzw. die Reparatur des betroffenen Geräts. Im Veranstaltungsdienst führen sie z. B. Besucherkontrollen durch, stellen Absperrungen auf, sorgen dafür, daß Notausgänge ordnungsgemäß gekennzeichnet und Fluchtwege offen sind. Im Verkehrsdienst führen sie Streifengänge auf Bahnhöfen oder Flughäfen durch, nehmen Sicherheitskontrollen vor und sorgen in Eisenbahn- oder U-Bahnzügen für Sicherheit. Sie können darüber hinaus auch als Fahrer oder Beifahrer von Werttransporten oder im Personenschutz tätig sein.
Weitere Infos über das Filmportal der Bundesagentur für Arbeit:
Dieser Beruf wird von der Industrie- und Handelskammer betreut.
(Quelle: Beruf Aktuell Ausgabe 2009/2010, Seite 399)
(Quelle: Beruf Aktuell Ausgabe 2009/2010, Seite 399)
Ansprechpartner
Beratung
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Prüfungen
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Tel.: 0371 6900 1430 |
Frau Kadner Tel.: 0371 6900 1435 |
RK Erzgebirge
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Herr Martin
Tel.: 03733 1304 4114 |
Frau Kadner Tel.: 0371 6900 1435 |
RK Mittelsachsen
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Frau Liebe
Tel.: 03731 79865 5400 |
Frau Kadner Tel.: 0371 6900 1435 |
RK Plauen
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Herr Ulbricht
Tel.: 03741 214 3433 |
Frau Kadner Tel.: 0371 6900 1435 |
RK Zwickau
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Frau Bronsert
Tel.: 0375 814 2400 |
Frau Kadner Tel.: 0371 6900 1435 |
zuständige Berufsschule
Einzugsbereich
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Berufsschule
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Chemnitz,
Mittelsachsen, Erzgebirgskreis. Vogtlandkreis, Zwickau, |
Berufliches Schulzentrum
"Otto-Lilienthal" Freital-Dippoldiswalde Otto-Dix-Str. 2 01705 Freital Tel.: 0351/649630 Fax: 0351/6496399 E-Mail: kontakt@bsz-freital-dippoldiswalde.de Internet: www.bsz-freital-dippoldiswalde.de |
Informationen zu Prüfungen
Formulare /Termine zur Abschlussprüfung:
- Terminkette zur Abschlussprüfung
- Merkblatt zur Durchführung und Erklärung zur Dokumentation
Die Erklärung zur Dokumetnation ist unbedingt ausgefüllt mit der Dokumentation zur Abschlussprüfung bei der zuständigen Regionalkammer abzugeben.