Wer erhält welche Unterlagen

An die Industrie- und Handelskammer sind durch das ausbildende Unternehmen folgende Unterlagen einzureichen:
  • Gewerbeanmeldung/Handelsregistereintragung
    (soweit das Unternehmen bei der IHK noch nicht eingetragen ist)
  • Betriebserhebungsbogen
  • Ausbilderkarte mit Zeugniskopie zum Nachweis der fachlichen Qualifikation sowie Nachweis der AEVO-Prüfung
  • Antrag auf Eintragung einschließlich der drei Berufsausbildungsverträge (kompletter Formularsatz) mit allen erforderlichen Unterschriften
  • Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung (betrieblicher Ausbildungsplan, Anlage zum Berufsausbildungsvertrag)
  • Ärztliche Bescheinigung der Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (wenn der Auszubildende zu Beginn der Lehre noch nicht volljährig ist)
  • Fördermittelantrag (bei Erfüllung der jeweils gültigen Förderkriterien)
Die Berufsschule erhält folgende Unterlagen:
  • Anmeldung des Auszubildenden (ist durch das ausbildende Unternehmen sofort nach Vertragsabschluss vorzunehmen)
  • am ersten Schultag eine Kopie des Berufsausbildungsvertrages (ist dem Auszubildenden mitzugeben)
Der Auszubildende muss durch das ausbildende Unternehmen erhalten:
  • Berufsausbildungsvertrag, nachdem er bei der Kammer registriert wurde
  • sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
  • Berichtsheft
Ihr Ansprechpartner für Ihren Ausbildungsberuf: Berater Berufliche Bildung