Schlichtung / Streitigkeiten Azubi - Ausbildungsbetrieb

Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz hat zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden einen Schlichtungsausschuss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 50 KB) errichtet. Dieser setzt sich aus je einem Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen.
Vor Antragstellung empfiehlt die Kammer den Vertragsparteien, sich zunächst mit den Berater Berufliche Bildung der Kammer in Verbindung zu setzen, um Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsvertrag bereits im Vorfeld einer Klärung zuzuführen.
Bei Bestehen eines Schlichtungsausschusses muss bei Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis der Klage beim Arbeitsgericht die Verhandlung vor dem Ausschuss zwingend vorausgegangen sein.

Antragstellung
Der Ausschuss wird nur auf Antrag des Ausbildenden oder des Auszubildenden (bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters) tätig. Der Antrag ist bei der IHK schriftlich einzureichen (formgebundener Antrag) oder mündlich zu Protokoll zu geben.
Er muss mindestens enthalten:
  • die Bezeichnung der Beteiligten (Antragsteller und Antragsgegner)
  • das Antragsbegehren
  • die Begründung des Antragsbegehrens.
Alle Formalitäten der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Verfahrens werden durch die IHK auf der Grundlage einer Verfahrensordnung realisiert. Das Verfahren ist gebührenfrei und nicht öffentlich.
Bei Vorliegen eines Antrages setzt die IHK den Verhandlungstermin fest und beruft den Ausschuss ein.
Die Zuständigkeit des Schlichtungsausschusses ist nur gegeben
  • für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis,
  • für Berufsausbildungsverhältnisse im Sinne des BBiG, nicht jedoch für Umschulungsverhältnisse.