Handelskammer zur Gesetzesänderung zum Ausbildungsfonds: Reiner Bürokratieaufbau/kein Nutzen für die Ausbildung junger Menschen
(PM 51-2025, 11.12.2025) Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven übt deutliche Kritik an der jüngsten Änderung des Gesetzes zum Ausbildungsfonds.
Die Änderung sieht vor, dass Klagen von Unternehmen gegen die Festsetzungsbescheide des Fonds keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. Die wiederholte Anpassung des Gesetzestextes zeigt einmal mehr die bürokratischen Schwächen des Fonds und verdeutlicht, dass er seinen eigentlichen Zweck – die Unterstützung junger Menschen in der Ausbildung – nicht erfüllt.
André Grobien, Präses der Handelskammer Bremen, erklärt: „Wir haben von Anfang an davor gewarnt, dass dieses Gesetz keinen Nutzen für die Auszubildenden oder die Unternehmen bringt, sondern lediglich erheblichen bürokratischen Aufwand erzeugt. Die erneute Gesetzesänderung zeigt die grundlegenden Schwächen des Fonds – und das, bevor die rund 360 Klagen der Unternehmen gegen die Zahlungsbescheide vor dem Verwaltungsgericht entschieden worden sind.“
„Der Fonds hat bislang ausschließlich bürokratischen Aufwand erzeugt und sowohl Unternehmen als auch die Verwaltung stark belastet. Versprochene Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildung wurden bisher nicht umgesetzt. Es wäre deutlich im Interesse der Auszubildenden und Unternehmen, den Ausbildungsfonds aufzugeben und die Ressourcen sinnvoller einzusetzen,“ sagt Präses André Grobien.
Auch künftig werde die zu erwartende hohe Anzahl von Widersprüchen, Klagen und zusätzlichen Eilanträgen gegen die sofortige Zahlungsverpflichtung die zuständige Behörde und das Verwaltungsgericht erheblich belasten. Bereits heute gelinge es der Behörde nicht, die Einzelfallprüfungen zügig abzuschließen. Derzeit sind rund 700 Vorgänge weiterhin unbearbeitet.