Handelskammer: Frist für Ausbildungsumlage muss verbindlich bis 30. Juni 2025 verlängert werden
(PM 08-2025, 26.02.2025) Schon am kommenden Freitag endet die Frist, bis zu der die Unternehmen aus Bremen und Bremerhaven ihre Angaben für die Ausbildungsumlage in das hierfür eingerichtete Meldeportal eingetragen haben müssen. Nachdem es aus der Behörde jetzt Signale gibt, dass die Meldungen der Unternehmen ab März nun doch auch über das ELSTER-Zertifikat der Steuerberater für ihre Mandantschaft möglich werden sollen, fordert die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven die Arbeitssenatorin dringend dazu auf, die Frist für die Einreichung der Daten verbindlich auf 30. Juni 2025 zu verlängern.
Nach Ansicht der Handelskammer reicht es nicht aus, wenn die Behörde sagt, dass sie bis auf Weiteres keine Sanktionen erheben will, wenn die Abgabefrist von Unternehmen nicht eingehalten werden kann. Da der Weg über die Steuerberater erst ab März möglich sein soll, kann eine Frist bis zum 28. Februar in diesen Fällen von den Unternehmen überhaupt nicht eingehalten werden. Es müsse daher für alle Seiten zügig Klarheit bestehen, so die Handelskammer, bis wann genau die Unternehmen Zeit haben, ihre Daten in das Meldeportal einzutragen.
Unklar sind in den Unternehmen nach wie vor auch viele Fragen darüber, wie sich die Bruttolohnsumme genau errechnet, die von den Unternehmen in das Meldeportal eingetragen werden muss. Also in welchem Umfang beispielsweise Sonderzahlungen, Prämien oder 13. Monatsgehälter eingerechnet werden müssen. Auch dies, so die Handelskammer, spricht unbedingt dafür, dass den Unternehmen für die Eingabe ihrer Daten mehr Luft verschafft werden muss. Dringende Aufgabe der Verwaltung wird es dann sein, diese Zeitspanne zu nutzen, um in den vielen ungeklärten Fragen Klarheit zu schaffen.
Nach Ansicht der Handelskammer reicht es nicht aus, wenn die Behörde sagt, dass sie bis auf Weiteres keine Sanktionen erheben will, wenn die Abgabefrist von Unternehmen nicht eingehalten werden kann. Da der Weg über die Steuerberater erst ab März möglich sein soll, kann eine Frist bis zum 28. Februar in diesen Fällen von den Unternehmen überhaupt nicht eingehalten werden. Es müsse daher für alle Seiten zügig Klarheit bestehen, so die Handelskammer, bis wann genau die Unternehmen Zeit haben, ihre Daten in das Meldeportal einzutragen.
Unklar sind in den Unternehmen nach wie vor auch viele Fragen darüber, wie sich die Bruttolohnsumme genau errechnet, die von den Unternehmen in das Meldeportal eingetragen werden muss. Also in welchem Umfang beispielsweise Sonderzahlungen, Prämien oder 13. Monatsgehälter eingerechnet werden müssen. Auch dies, so die Handelskammer, spricht unbedingt dafür, dass den Unternehmen für die Eingabe ihrer Daten mehr Luft verschafft werden muss. Dringende Aufgabe der Verwaltung wird es dann sein, diese Zeitspanne zu nutzen, um in den vielen ungeklärten Fragen Klarheit zu schaffen.