Handelskammer kritisiert Pläne zur Neuorganisation der Stadtentwässerung und Trinkwasserversorgung / Gebühren-Reduktion völlig unklar
(PM 06-2025, 17.02.2025) Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven spricht sich entschieden gegen die vom Senat in der Sitzung am 11. Februar favorisierte Neuorganisation der Stadtentwässerung und Trinkwasserversorgung aus. Die Pläne sehen vor, die Bereiche der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung in öffentliche Verantwortung zu überführen, sobald die bestehenden Verträge mit der hanseWasser Bremen GmbH und der swb AG im Jahr 2028 auslaufen.
André Grobien, Präses der Handelskammer Bremen, sagt: „Obwohl der Bürgermeister von einem minimalinvasiven Eingriff spricht, signalisiert die geplante Rekommunalisierung der Stadtentwässerung und Trinkwasserentsorgung ein Misstrauen gegenüber privaten Unternehmen. Anders als der Bremer Senat“, so der Präses, „rechnen wir nicht mit zurückgehenden Gebühren. Im Gegenteil – aus unserer Sicht werden die Gebühren absehbar sogar zunehmen durch zusätzliche Personalstellen, durch mehr Aufgaben und durch Effizienzverluste. Die Gebühren in der Stadt Bremen sind bereits heute überdurchschnittlich hoch.“ Das Beispiel der kommunalen Müllentsorgung habe gezeigt, dass die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen durch die Rekommunalisierung deutlich gestiegen sind.
Der Bremer Senat verspricht sich von einer öffentlichen Übernahme der Abwasserentsorgung geringere Gebühren, da in dieser Konstellation keine Umsatzsteuer anfallen würde. Ob die dafür nötigen steuerrechtlichen Vorausset-zungen überhaupt vorliegen, muss jedoch erst noch vom Finanzressort geprüft werden.
Präses André Grobien betont: „Da 57,5 Prozent der eingenommenen Umsatzsteuer an Länder und Kommunen fließen, müsste die Stadt Bremen diese Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer anderweitig durch Mehreinnahmen kompensieren. Zusätzlich wären Investitionen in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags nötig, um die Infrastruktur zu übernehmen. Die Zinsen für diese Kredite müssten über die Abwassergebühr von den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern refinanziert werden.“
Zudem begründet der Senat seine Entscheidung mit dem Ziel, die Trinkwasserversorgung zu sichern und auf Klimawandelfolgen vorbereitet zu sein: „Das Trinkwasserversorgungskonzept 2050, das kürzlich unter Federführung der swb AG erarbeitet und von der Umweltsenatorin vorgestellt wurde, zeigt, dass qualitative Ziele wie verbesserte Abwasserreinigung und Projekte zur Schwammstadt auch durch entsprechend formulierte Verträge erreicht werden können“, sagt Präses André Grobien. Ohne Not schaffe der Senat mit seiner übereilten Ankündigung Unsicherheiten für Unternehmen und Beschäftigte. Da die Kündigung der bestehenden Verträge erst 2026 erforderlich ist, wäre es sinnvoll gewesen, vorab zumindest die steuerrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Unverständlich ist weiterhin, wieso das Gutachten, auf das der Senat sich für seine Pläne bezieht, nicht öffentlich gemacht und mit den beteiligten Unter-nehmen erörtert wird. Eine objektive Diskussion der Handlungsoptionen ist dementsprechend nicht möglich.
André Grobien, Präses der Handelskammer Bremen, sagt: „Obwohl der Bürgermeister von einem minimalinvasiven Eingriff spricht, signalisiert die geplante Rekommunalisierung der Stadtentwässerung und Trinkwasserentsorgung ein Misstrauen gegenüber privaten Unternehmen. Anders als der Bremer Senat“, so der Präses, „rechnen wir nicht mit zurückgehenden Gebühren. Im Gegenteil – aus unserer Sicht werden die Gebühren absehbar sogar zunehmen durch zusätzliche Personalstellen, durch mehr Aufgaben und durch Effizienzverluste. Die Gebühren in der Stadt Bremen sind bereits heute überdurchschnittlich hoch.“ Das Beispiel der kommunalen Müllentsorgung habe gezeigt, dass die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen durch die Rekommunalisierung deutlich gestiegen sind.
Der Bremer Senat verspricht sich von einer öffentlichen Übernahme der Abwasserentsorgung geringere Gebühren, da in dieser Konstellation keine Umsatzsteuer anfallen würde. Ob die dafür nötigen steuerrechtlichen Vorausset-zungen überhaupt vorliegen, muss jedoch erst noch vom Finanzressort geprüft werden.
Präses André Grobien betont: „Da 57,5 Prozent der eingenommenen Umsatzsteuer an Länder und Kommunen fließen, müsste die Stadt Bremen diese Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer anderweitig durch Mehreinnahmen kompensieren. Zusätzlich wären Investitionen in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags nötig, um die Infrastruktur zu übernehmen. Die Zinsen für diese Kredite müssten über die Abwassergebühr von den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern refinanziert werden.“
Zudem begründet der Senat seine Entscheidung mit dem Ziel, die Trinkwasserversorgung zu sichern und auf Klimawandelfolgen vorbereitet zu sein: „Das Trinkwasserversorgungskonzept 2050, das kürzlich unter Federführung der swb AG erarbeitet und von der Umweltsenatorin vorgestellt wurde, zeigt, dass qualitative Ziele wie verbesserte Abwasserreinigung und Projekte zur Schwammstadt auch durch entsprechend formulierte Verträge erreicht werden können“, sagt Präses André Grobien. Ohne Not schaffe der Senat mit seiner übereilten Ankündigung Unsicherheiten für Unternehmen und Beschäftigte. Da die Kündigung der bestehenden Verträge erst 2026 erforderlich ist, wäre es sinnvoll gewesen, vorab zumindest die steuerrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Unverständlich ist weiterhin, wieso das Gutachten, auf das der Senat sich für seine Pläne bezieht, nicht öffentlich gemacht und mit den beteiligten Unter-nehmen erörtert wird. Eine objektive Diskussion der Handlungsoptionen ist dementsprechend nicht möglich.
„Die öffentliche Hand“, so der Präses, „sollte sich auf die Aufgaben konzentrieren, die private Anbieter nicht abdecken können: eine leistungsfähige Infra-struktur, ein exzellentes Bildungssystem und öffentliche Sicherheit für die Bür-gerinnen und Bürger.“