Angesichts des derzeitigen Erhebungschaos bei der Ausbildungsabgabe: Kammern fordern Fristverlängerung bis 30. Juni 2025 für die Datenabgabe der Unternehmen
(PM 05-2025, 12.02.2025) Gemeinsame Pressemitteilung der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, der Handwerkskammer Bremen, der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen, der Apothekerkammer Bremen, der Ärztekammer Bremen und der Zahnärztekammer Bremen
Zahlreiche Unternehmen in Bremen und Bremerhaven kämpfen seit Wochen erheblich mit der für den Ausbildungsfonds vorgeschriebenen Erhebung ihrer Daten. Insbesondere Unternehmen, bei denen die Lohnbuchhaltung über Steuerberaterkanzleien erfolgt, stehen hier vor großen Herausforderungen. Bei der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, bei der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen sowie bei Handwerkskammer, Apothekerkammer, Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer und Zahnärztekammer laufen zahlreiche Fragen und Beschwerden ein.
Zahlreiche Unternehmen in Bremen und Bremerhaven kämpfen seit Wochen erheblich mit der für den Ausbildungsfonds vorgeschriebenen Erhebung ihrer Daten. Insbesondere Unternehmen, bei denen die Lohnbuchhaltung über Steuerberaterkanzleien erfolgt, stehen hier vor großen Herausforderungen. Bei der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, bei der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen sowie bei Handwerkskammer, Apothekerkammer, Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer und Zahnärztekammer laufen zahlreiche Fragen und Beschwerden ein.
Die Unternehmen berichten von regelmäßigen Softwareabstürzen beim Versuch der Dateneingabe, von zahlreichen unbeantworteten Zweifelsfällen in der Gesetzesauslegung und von Problemen, das Verfahren wie alle anderen Steuerfragen über die Steuerberater-Kanzleien abwickeln zu können. Angesichts des „Erhebungschaos“, von dem viele Unternehmen berichten, fordern die Kammern dringend eine Fristverlängerung für die Eintragung der erforderlichen Daten bis zum 30. Juni 2025. Bisher liegt die Frist beim 28. Februar 2025.
Ein gemeinsames Schreiben der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen und des Steuerberaterverbands im Lande Bremen vom 13. Januar 2025 an die Arbeitssenatorin, mit dem bereits eine Fristverlängerung bis 30. Juni 2025 angeregt wurde, blieb bis heute unbeantwortet. Auch bei dieser Frist ist natürlich sicherzustellen, dass die Betriebe, die aufgrund ihrer hohen Ausbildungsleistung die avisierten Ausgleichszahlungen bis zum 15. Dezember des Jahres erhalten.
Großes Unverständnis besteht bei den Unternehmen darüber, dass jedes für sich gezwungen ist, für die Datenübertragung ein persönliches eigenes ELSTER-Organisationskonto einzurichten. Der in allen anderen Steuerfragen übliche Weg über die ELSTER-Zertifikate der Steuerberaterinnen und Steuerberater ist in diesem Fall nicht möglich. Allein die Beantragung eines ELSTER-Zertifikats erfordert eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen. Zugleich wird den Unternehmen eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro angedroht, falls sie die kurze Abgabefrist bis zum 28. Februar nicht einhalten.
Selbst wenn Unternehmen bereits über ein ELSTER-Zertifikat verfügen, funktioniert die Erhebung über das Portal, so berichten viele Unternehmen, oft unzureichend. Oft bricht das Programm den Eingabevorgang mehrfach ab. Da das zuständige Arbeitsressort keine telefonische Hotline zur Verfügung stellt, ist kurzfristige Hilfe in diesen Fällen nicht möglich. Unternehmen machen nach eigenen Angaben die Erfahrungen, dass Mails an das Arbeitsressort häufig erst nach einigen Tagen schriftlich beantwortet werden.
Die Verärgerung ist enorm, denn der Erhebungsaufwand in den Unternehmen wird als sehr unangemessen und unnötig bürokratisch beschrieben. Aus technischer und organisatorischer Perspektive, aber auch weil nach wie vor in vielen Fällen unklar ist, welche Daten für eine Vollständigkeit angegeben werden müssen, beispielsweise wie sich Bruttolohnsummen konkret berechnen, wenn etwa Mitarbeitende nur teilweise in Bremen und sonst an anderen Standorten in Deutschland beschäftigt sind.
Zusammen mit einer unbedingt notwendigen Fristverlängerung für die Dateneingabe der Unternehmen fordern die Kammern das Arbeitsressort auch dringend dazu auf, dass Unternehmen, deren Bruttolohnsumme unter der im Gesetz festgelegten Bagatellgrenze liegt, ihre Angaben nur einmal in das Online-Portal eingeben müssen und sich nicht Jahr für Jahr erneut nach Dateneingabe bescheinigen lassen müssen, dass sie von Zahlungen in den Ausbildungsfonds befreit sind.
Große Irritationen hat überdies der sehr lückenhafte Versand von Informationsschreiben des Arbeitsressorts hervorgerufen. Viele Unternehmen haben bisher keines dieser Schreiben erhalten, hier ist schnellstens eine entsprechende Nachbearbeitung der zu Grunde gelegten Daten erforderlich. Parallel gingen Briefe zum Teil an Privatpersonen oder Stiftungen, die nicht in den Anwendungsbereich des Ausbildungsfonds fallen.
Die Betriebe, die fristgerecht und ordnungsgemäß melden und denen Zahlungen aufgrund der guten Ausbildungsleistungen zugesagt wurden, dürfen durch die beschriebenen Mängel im Erhebungsverfahren nicht benachteiligt werden.
Unabhängig von diesen konkreten Forderungen zur Verfahrenserleichterung bei der Erhebung der Ausbildungsabgabe fordern die Kammern den Senat erneut dazu auf, diese zusätzlichen bürokratischen Belastungen durch den Ausbildungsfonds für die Unternehmen zu beenden.
Ein gemeinsames Schreiben der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen und des Steuerberaterverbands im Lande Bremen vom 13. Januar 2025 an die Arbeitssenatorin, mit dem bereits eine Fristverlängerung bis 30. Juni 2025 angeregt wurde, blieb bis heute unbeantwortet. Auch bei dieser Frist ist natürlich sicherzustellen, dass die Betriebe, die aufgrund ihrer hohen Ausbildungsleistung die avisierten Ausgleichszahlungen bis zum 15. Dezember des Jahres erhalten.
Großes Unverständnis besteht bei den Unternehmen darüber, dass jedes für sich gezwungen ist, für die Datenübertragung ein persönliches eigenes ELSTER-Organisationskonto einzurichten. Der in allen anderen Steuerfragen übliche Weg über die ELSTER-Zertifikate der Steuerberaterinnen und Steuerberater ist in diesem Fall nicht möglich. Allein die Beantragung eines ELSTER-Zertifikats erfordert eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen. Zugleich wird den Unternehmen eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro angedroht, falls sie die kurze Abgabefrist bis zum 28. Februar nicht einhalten.
Selbst wenn Unternehmen bereits über ein ELSTER-Zertifikat verfügen, funktioniert die Erhebung über das Portal, so berichten viele Unternehmen, oft unzureichend. Oft bricht das Programm den Eingabevorgang mehrfach ab. Da das zuständige Arbeitsressort keine telefonische Hotline zur Verfügung stellt, ist kurzfristige Hilfe in diesen Fällen nicht möglich. Unternehmen machen nach eigenen Angaben die Erfahrungen, dass Mails an das Arbeitsressort häufig erst nach einigen Tagen schriftlich beantwortet werden.
Die Verärgerung ist enorm, denn der Erhebungsaufwand in den Unternehmen wird als sehr unangemessen und unnötig bürokratisch beschrieben. Aus technischer und organisatorischer Perspektive, aber auch weil nach wie vor in vielen Fällen unklar ist, welche Daten für eine Vollständigkeit angegeben werden müssen, beispielsweise wie sich Bruttolohnsummen konkret berechnen, wenn etwa Mitarbeitende nur teilweise in Bremen und sonst an anderen Standorten in Deutschland beschäftigt sind.
Zusammen mit einer unbedingt notwendigen Fristverlängerung für die Dateneingabe der Unternehmen fordern die Kammern das Arbeitsressort auch dringend dazu auf, dass Unternehmen, deren Bruttolohnsumme unter der im Gesetz festgelegten Bagatellgrenze liegt, ihre Angaben nur einmal in das Online-Portal eingeben müssen und sich nicht Jahr für Jahr erneut nach Dateneingabe bescheinigen lassen müssen, dass sie von Zahlungen in den Ausbildungsfonds befreit sind.
Große Irritationen hat überdies der sehr lückenhafte Versand von Informationsschreiben des Arbeitsressorts hervorgerufen. Viele Unternehmen haben bisher keines dieser Schreiben erhalten, hier ist schnellstens eine entsprechende Nachbearbeitung der zu Grunde gelegten Daten erforderlich. Parallel gingen Briefe zum Teil an Privatpersonen oder Stiftungen, die nicht in den Anwendungsbereich des Ausbildungsfonds fallen.
Die Betriebe, die fristgerecht und ordnungsgemäß melden und denen Zahlungen aufgrund der guten Ausbildungsleistungen zugesagt wurden, dürfen durch die beschriebenen Mängel im Erhebungsverfahren nicht benachteiligt werden.
Unabhängig von diesen konkreten Forderungen zur Verfahrenserleichterung bei der Erhebung der Ausbildungsabgabe fordern die Kammern den Senat erneut dazu auf, diese zusätzlichen bürokratischen Belastungen durch den Ausbildungsfonds für die Unternehmen zu beenden.