Handelskammer zur Diskussion um die Straßenbahnführung: Machbarkeitsstudie im Herbst abwarten / Streckenvariante Westerstraße offenhalten

(PM 30-2023, 17.07.2023) Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven mahnt, für die endgültige Festlegung der Straßenbahnführung in der Bremer Innenstadt die für Herbst 2023 angekündigte Machbarkeitsstudie abzuwarten und dann zügig zu entscheiden.
Handelskammer-Präses Eduard Dubbers-Albrecht sagt: „Es wäre falsch, dieses für die Zukunft der Bremer City so bedeutende Thema auf Grundlage des seit dem Wochenende öffentlichen verwaltungsinternen Arbeitsmaterials ernsthaft zu diskutieren.“ Schließlich gehe es bei der Straßenbahnführung nicht nur um die Entscheidung zwischen Obern- und Martinistraße: „Nach wie vor muss ernsthaft auch die Variante durch die Neustadt über die Westerstraße erwogen werden. Denn für diese Variante würden weder Bauzeiten noch enorme Kosten anfallen. Es ist auch nicht zu fassen, dass für eine kaum 800 Meter lange Straßenbahntrasse in der Martinistraße angeblich bis zu 14 Jahre Planungs- und Bauzeit veranschlagt werden müssen. In diesem Tempo wird es niemals impulswirksame Stadtumbauprozesse in Bremen geben können“, betont der Handelskammer-Präses.
Dennoch, so der Präses Eduard Dubbers-Albrecht, habe das am Wochenende veröffentlichte Arbeitsmaterial deutlich gemacht: „Es ist technisch sehr wohl möglich, Straßenbahnen aus der Balgebrückstraße kommend über die Martinistraße zu führen. Das wurde in der vorigen Legislaturperiode ganz anders gesehen.“ Mit Blick auf eine Variante der Streckenführung über die Westerstraße betont der Präses: „Der Zustand der Weserbrücken darf kein Verhinderungsgrund und erst recht kein Dauerzustand sein. Die Brücken müssen ohnehin instandgesetzt werden. Vielmehr müssen unabhängig von der Frage der Straßenbahnführung mit höchster Priorität entschlossene Anstrengungen unternommen werden, die Brücken zu sanieren und in einen dauerhaft verkehrstauglichen Zustand zurückzuversetzen. Die Einkaufspassagen können für Menschen mit Gehbehinderungen mittels Pendelverkehren durch Elektrofahrzeuge, die zwischen Brill und Domsheide hin- und herfahren, erreichbar bleiben.
Festzuhalten sei, so Präses Eduard Dubbers-Albrecht, dass sich der neue Senat mit Blick auf die Haltestellensituation an der Domsheide festgelegt hat: „Bleibt es bei einer Führung der Straßenbahn durch die Obernstraße, wird auf Basis des Koalitionsvertrages an der Domsheide die geteilte Haltestellenvariante 2.3 mit Bahnsteigen wie bisher vor dem Postamt und einer neuen Haltestellenanlage in der Balgebrückstraße realisiert. Vor der Glocke werden zudem Flüstergleise und Federsysteme zur Lärmreduktion eingesetzt. Die Diskussion über eine kompakte Großhaltestelle direkt vor der Glocke, ist damit richtigerweise vom Tisch. Nun kommt es darauf an, die Domsheide als Platz und Innenstadtfoyer stadtgestalterisch deutlich aufzuwerten. Auch die Handelskammer begrüßt zügige Entscheidungen. Allerdings müssen vor den Entscheidungen sämtliche Varianten sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.“