Handelskammer: Machbarkeitsuntersuchung zur Straßenbahn in der Innenstadt zügig in Auftrag geben / Variante Neustadt berücksichtigen

(PM 02-2023, 27.01.2023) Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven fordert, dass die seit langem angekündigten Machbarkeitsuntersuchungen über eine mögliche Verlegung der Straßenbahn aus der Obernstraße endlich vorangebracht werden. Dies, so die Handelskammer, stelle für die Innenstadtwirtschaft und für die Aufwertung der Bremer City einen enorm wichtigen Baustein dar. In die Studie zur möglichen Straßenbahnverlegung müsse als weitere Option aus-drücklich auch die Umfahrung über die Alte Neustadt (Oster-/Westerstraße) berücksichtigt und bewertet werden.

Für die Neustadt, die ja bereits heute im Falle von Störungen als Umleitungsstrecke genutzt wird, sprechen aus Sicht der Handelskammer zumindest als Zwischenlösung für die dann verkehrsfreie Obernstraße die kostengünstige Realisierungsmöglichkeit sowie eine schnelle Umsetzbarkeit, da die Gleise bereits liegen. Zu beachten sei insbesondere auch die Funktionsfähigkeit an den Kreuzungen und Haltestellen.

Die vor kurzem vom Amt für Straßen und Verkehr festgestellte Notwendigkeit, die Wilhelm-Kaisen-Brücke und die Bürgermeister-Smidt-Brücke statisch zu ertüchtigen, sollte einen zusätzlichen Straßenbahnverkehr von vornherein mit-berücksichtigen. Im Rahmen der ÖPNV-Angebotsoffensive sind ohnehin Taktverdichtungen auf sämtlichen Linien vorgesehen. Nach Auffassung der Handelskammer kann die Neustadt-Umfahrung gegebenenfalls einen sinnvollen Zwischenschritt bis zur Verlegung in die Martinistraße darstellen, für die längere Vorlauf- und Planungszeiten erforderlich sind. 

Durch eine Verlegung der Straßenbahn, so die Handelskammer, würde die Fußgängerzone Obern- und Hutfilterstraße nachhaltig belebt und neu inszeniert. Innenstadtbesuchern wäre ein Verweilen und wirkliches Flanieren möglich – künftig nicht nur vorbei an Einzelhandelsgeschäften, sondern auch an Außengastronomie, Manufakturen und mehr Begleitgrün. Der Marktplatz mit dem Unesco-Welterbe Rathaus und Roland sowie Bürgerschaft, Schütting und Dom würden vom Straßenbahnverkehr befreit und könnten zu einem ungestörten Ort der Begegnung werden. Auch das Konzerthaus Glocke mit seiner überregionalen Bedeutung würde in seiner städtebaulichen Einordnung gestärkt. Durch eine Verlegung der Haltestellen der Linien 2 und 3 wäre eine neue und großzügigere Platz- und Umfeldgestaltung möglich. 

Überdies könnten ohne die Straßenbahnverkehre aus der Hutfilter-/Obernstraße die Ampelanlagen der Brill-Kreuzung deutlich leistungsfähiger geschaltet werden. Vor dem ehemaligen Sparkassen-Gebäude ließe sich eine attraktivere Vorplatzsituation gestalten.

Unabhängig davon sollte die Obernstraße eine weitere Gelegenheit erhalten, ihre Qualitäten als verkehrsfreie Fußgängerzone zu beweisen. Um diesen Bereich als Erlebnisraum zu gestalten und für die Menschen erfahrbar zu machen, sollte der Straßenzug im Zuge eines längeren Verkehrsversuches im Sommer 2023 erneut zur reinen Fußgängerzone ohne Straßenbahn werden. Die Linien 2 und 3, so der Vorschlag der Handelskammer, sollten hierzu über den gesamten Zeitraum des verkehrsärmeren Sommerferienfahrplanes für 6 bis 8 Wochen erneut umgeleitet werden.