Klage gegen den Ausbildungsfonds
Am 23. März 2023 hat die Bürgerschaft das Gesetz zur Einführung einer Ausbildungsabgabe im Land Bremen beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Arbeitgeber ab 2025 erstmalig eine Ausbildungsabgabe auf Basis der entstandenen Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Jahres 2024 zahlen. Die Handelskammer Bremen hatte angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen.
Aktuell laufen die finalen Vorbereitungen für die Klageschrift gegen den
Ausbildungsfonds. Diese sollen bis Ende Mai abgeschlossen sein. Im nächsten Schritt wird die Handelskammer diese Klage in Form eines Normenkontrollantrages beim Staatsgerichtshof Bremen einreichen, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu überprüfen. Weitere Kammern, die nach der Bremer Landesverfassung ebenfalls antragsbefugt sind, haben ihre Unterstützung in dem Verfahren bereits zugesagt. Aktuell ist vorgesehen, die Klage Ende Mai / Anfang Juni beim Staatsgerichtshof Bremen einzureichen.