Fachkundeprüfung: Taxi und Mietwagen

Wer ein gewerbliches Unternehmen mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung.
In der Regel wird die fachliche Eignung durch Ablegung einer Eignungsprüfung (Fachkundeprüfung) bei der für den Wohnsitz des Prüflings zuständigen IHK abgelegt. Der Inhalt der Fachkundeprüfung kann dem Orientierungsrahmen entnommen werden. Die Fachkundeprüfungen sind unterteilt in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung setzt eine eingehende fachliche Vorbereitung voraus. Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt. Hinweise auf Lehrmaterialien, Veranstalter von Vorbereitungslehrgängen und Anmeldeformalitäten sind in unseren "Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr" aufgeführt.
Die Handelskammer Bremen ist zuständig für Prüfungsteilnehmer mit Wohnsitz in Bremen und Bremerhaven. Prüfungsteilnehmer mit Wohnsitz außerhalb Bremens bzw. Bremerhavens benötigen eine Freistellung der für ihren Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer. Welche IHK für Sie zuständig ist, können Sie mit dem IHK-Finder ermitteln.
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