Fachkundeprüfung: Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t haben (ab dem 21. Mai 2022 im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ab 2,5 t), benötigt dazu eine Genehmigung. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung.
In der Regel wird die fachliche Eignung durch Ablegung einer Eignungsprüfung (Fachkundeprüfung) bei der für den Wohnsitz des Prüflings zuständigen IHK abgelegt. Der Inhalt der Fachkundeprüfung kann dem Orientierungsrahmen der IHK entnommen werden.
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung setzt eine eingehende fachliche Vorbereitung voraus. Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt. Hinweise auf Lehrmaterialien, Veranstalter von Vorbereitungslehrgängen und Anmeldeformalitäten sind in unseren "Informationen für angehende Unternehmer im Güterkraftverkehr" aufgeführt.
Die Fachkundeprüfungen sind unterteilt in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die Handelskammer Bremen ist zuständig für Prüfungsteilnehmer mit Wohnsitz in Bremen und Bremerhaven. Sofern Ihr Wohnsitz außerhalb Bremens bzw. Bremerhavens liegt können Sie mit dem IHK-Finder die für Sie zuständige IHK ermitteln.
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