Künstliche Intelligenz (KI): Hinweise zur Verwendung von KI bei Haus- und Projektarbeiten

Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Rahmen von Aus- und Fortbildungsprüfungen, wie Projektarbeiten, Präsentationen, Reports, bewertungspflichtige Projektdokumentationen ist Folgendes von den zu prüfenden Personen in der Aus- und Fortbildung zu beachten:
  1. Eigenständige Leistung/eigene Verantwortung
    Der Einsatz von KI ist ausschließlich als unterstützendes Hilfsmittel (z.B. zur Ideenfindung, Strukturierung oder sprachlichen Überarbeitung) zulässig. Die Prüfungsleistung muss überwiegend auf der eigenen fachlichen und inhaltlichen Leistung beruhen und eindeutig als solche erkennbar sein. Wichtig: Mit der Einreichung der betrieblichen Aufgabe ist die Eigenständigkeitserklärung in Ausbildungsprüfungen bzw. die Eigenständigkeitserklärung in Fortbildungsprüfungen beizufügen. Das entsprechende Formular wird den zu prüfenden Personen zum gegebenen Zeitpunkt per E-Mail zugesandt.
  2. Verantwortung der zu prüfenden Person
    Die vollständige Verantwortung für alle Inhalte der schriftlichen Prüfungsleistung, einschließlich der durch KI generierten Inhalte, trägt die zu prüfende Person. Dies gilt insbesondere für sachlich falsche Angaben, verzerrte Darstellungen, fehlerhafte Quellenangaben, Verstöße gegen Datenschutz-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte sowie die Verletzung geistigen Eigentums anderer.
  3. Kennzeichnungspflicht und Nachvollziehbarkeit der Nutzung von KI
    Alle Inhalte, die mithilfe von KI erstellt wurden, sind in der schriftlichen Prüfungsleistung eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die verwendeten Eingaben (Prompts) sowie die dazugehörigen KI-Antworten sind vollständig zu dokumentieren.
  4. Quellenangabe
    Inhalte, die nicht eigenständig erarbeitet wurden, sind als Zitate zu kennzeichnen. Die verwendeten Quellen sind vollständig und korrekt anzugeben. Bei der Nutzung von KI-Anwendungen ist die jeweilige KI mit vollständigem Namen und URL als Quelle anzugeben.
Wichtiger Hinweis:
Die nicht gekennzeichnete Übernahme von KI-generierten Inhalten, fehlende Quellenangaben oder Verstöße gegen die genannten Vorgaben können als Täuschungsversuch gewertet werden und zur Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ (6) führen.
Datenschutzhinweis und Vertraulichkeit:
Es ist zu beachten, dass sensible Informationen, personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nur mit der entsprechenden Einwilligung des betroffenen Unternehmens bzw. der betroffenen Personen in KI-Systeme eingegeben werden dürfen.