Insolvenz des Ausbildungsbetriebes

Worauf müssen Ausbildungsbetrieb und Auszubildende achten, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet? Grundsätzlich gilt: Drohende Insolvenz oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ohne vollständige Einstellung des Geschäftsbetriebes ist kein Kündigungsgrund!