Ausbildungsplan (sachliche und zeitliche Gliederung)
Die Berufsausbildung soll die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang vermitteln. Die Ausbildungsordnung bildet mit dem Ausbildungsrahmenplan für jeden anerkannten Ausbildungsberuf die Grundlage für eine ordnungsgemäße Ausbildung. Sie soll den technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen. Diese Vorschrift aus § 1 Berufsbildungsgesetz (BBIG) findet seine Fortsetzung als Verpflichtung für den Betrieb, den Ausbildungsablauf in Form einer sachlichen und zeitlichen Gliederung in die Niederschrift des Berufsausbildungsvertrages aufzunehmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BBIG).
Den Ausbildungsplan (sachliche und zeitliche Gliederung) für die jeweiligen Ausbildungsberufe finden Sie unter der Rubrik Berufe von A - Z.
Folgendes ist zu beachten:
- Die sachliche und zeitliche Gliederung muss dem tatsächlichen Ausbildungsablauf des Auszubildenden innerhalb der Ausbildungsstätte entsprechen; es darf sich nicht um einen fiktiven oder idealtypischen Ablauf handeln.
- Die zeitliche Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse kann in größeren Zeitabschnitten zusammengefasst werden, die mindestens nach Monaten zu bemessen und auf die einzelnen Ausbildungsjahre zu verteilen sind.
- Nach Möglichkeit sollten auch die jeweiligen Ausbildungsorte, Abteilungen, Ausbildungswerkstätten genannt werden. Bei vorgeschriebenen außer- und überbetrieblichen Ausbildungsabschnitten müssen diese mit Zeitangabe genannt werden.
- Der betriebliche Ausbildungsplan ist nach § 98 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig und kann durch den Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung kontrolliert werden.
- Es sollte ein Hinweis aufgenommen werden, dass eine Änderung im Zeitablauf aus betriebsbedingten Ursachen oder aus Gründen, die in der Person des Auszubildenden liegen, jederzeit möglich ist.
- Der betriebliche Ausbildungsplan ist unmittelbarer Bestandteil des Ausbildungsvertrages und deshalb mit dem Ausbildungsvertrag und ggf. anderen erforderlichen Unterlagen zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Handelskammer einzureichen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberater wenden.