Werkstoffprüfer / Werkstoffprüferin

Arbeitsgebiet:
Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferinnen sind qualifiziert, selbständig Werkstoffe und -stücke zu untersuchen ihre Eigenschaften durch technologische Prozesse zu verändern. Werkstoffprüfer beherrschen Grundfertigkeiten in der Metallbearbeitung. Genaue Kenntnisse der vorangegangenen Produktions- und Bearbeitungsschritte ermöglichen es ihnen, die Ursachen von ermittelten Fehlern zu analysieren, um damit Hinweise zur Vermeidung von Fehlerquellen zu gewinnen. Die Prüfverfahren unterliegen in Durchführung, Ergebnisdarstellung und Qualitätssicherung in der Regel vorgegebenen Normen oder anderen Regelwerken.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Metall-, Chemie- und Elektroindustrie
Die Ausbildung erfolgt in einer der folgenden Fachrichtung:
Metalltechnik
Kunststofftechnik
Wärmebehandlungstechnik
Systemtechnik
Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1. Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Werkstoffen,
2. Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten,
3. Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für nicht metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten,
4. Grundlagen der Prüfverfahren,
5. Planen und Vorbereiten von Prüfaufträgen, Auswählen und Überprüfen von Prüfmitteln,
6. Einrichten von Prüfarbeitsplätzen,
7. Durchführen von Prüfungen,
8. Bewerten von Prüfergebnissen,
9. Dokumentieren von Prüfungsverlauf, Messwerten und Prüfergebnissen.
Berufliche Fähigkeiten:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Metalltechnik sind:
1. Ändern und Beurteilen von Werkstoffeigenschaften,
2. Ermitteln mechanisch-technologischer Werkstoffeigenschaften,
3. Durchführen metallografischer Untersuchungen,
4. Anwenden zerstörungsfreier Werkstoffprüfverfahren,
5. Ermitteln sonstiger Werkstoff- und Produkteigenschaften,
6. Analysieren von Fehlerursachen.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Kunststofftechnik sind:
1. Einordnen von Aufbau und Struktur von Kunststoffen,
2. Beurteilen der Eigenschaften von Kunststoffen,
3. Unterscheiden und Anwenden von Verarbeitungsverfahren für Kunststoffe,
4. Ermitteln mechanisch-technologischer Eigenschaften von Kunststoffen,
5. Ermitteln thermischer, physikalisch-chemischer und morphologischer Eigenschaften von Kunststoffen,
6. Anwenden zerstörungsfreier Werkstoffprüfverfahren,
7. Analysieren von Fehlerursachen.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik sind:
1. Beurteilen von Änderungen der Werkstoffeigenschaften,
2. Planen und Festlegen betrieblicher Arbeits- und Prüfabläufe,
3. Auswählen von Wärmebehandlungsverfahren,
4. Vorbereiten und Bedienen von Wärmebehandlungsanlagen,
5. Nachbehandeln und Freigeben wärmebehandelter Teile,
6. Prüfen und Bestimmen von Werkstoffeigenschaften,
7. Anwenden zerstörungsfreier Werkstoffprüfverfahren,
8. Analysieren von Fehlerursachen.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Systemtechnik sind:
1. Unterscheiden von Beanspruchungen und Fehlerarten in technischen Systemen,
2. Vorbereiten von Prüfeinsätzen in technischen Systemen,
3. Vorbereiten von Prüfarbeitsplätzen in technischen Systemen,
4. Durchführen von Prüfverfahren und -prozessen im Einsatzgebiet und Umsetzen von Anforderungen des Qualitätsmanagements,
5. Analysieren von Prüfergebnissen,
6. Durchführen von Maßnahmen nach Prüfungen,
7. Dokumentieren des technischen Systemzustandes,
8. Analysieren von Fehlerursachen.
Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Handhaben von Arbeits- und Gefahrstoffen,
6. Betriebliche und technische Kommunikation; Qualitätsmanagement,
7. Bearbeiten von Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen,
8. Warten und Pflegen von Werkzeugen, Messgeräten und Betriebseinrichtungen.
Ausbildungsdauer:
3,5 Jahre
Ausbildungsvergütungen: Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Berufsschule:
Grundlagen: Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplan erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Fortbildungsmöglichkeiten:
  • Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall
  • Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Chemie
  • Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in
  • Technische/-r Betriebswirt/-in (IHK)
Hinweise zur Prüfung: Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine.