Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Arbeitsgebiet:
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit unterstützen die öffentliche, private und betriebliche Sicherheit und Ordnung. Sie schützen Personen, Sachwerte und immaterielle Werte, insbesondere durch Umsetzung präventiver Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr.
Sie arbeiten in Unternehmen der Sicherheitsbranche sowie in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssicherheit, des öffentlichen Dienstes und der Verkehrswirtschaft.
Branchen/Betriebe:
Wach- und Sicherheitsunternehmen
Berufliche Fähigkeiten
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit
  • führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch,
  • beurteilen Gefährdungspotenziale und leiten Sicherungsmaßnahmen ein,
  • überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere von Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz,
  • wirken bei der Ermittlung und Aufklärung von sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit und dokumentieren diese,
  • überprüfen die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten bei Mängeln Maßnahmen ein,
  • identifizieren Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen,
  • sind in der Lage, bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sich situations- und personenbezogen zu verhalten und entsprechend zu handeln,
  • arbeiten team- und kundenorientiert sowie in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen.
Ausbildungsschwerpunkte:
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  1. Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste,
  2. Sicherheitsdienste,
  3. Sicherheitsbereiche,
  4. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechnik,
  5. Qualitätssichernde Maßnahmen,
  6. Kommunikation und Kooperation,
  7. Teamarbeit und Kooperation,
  8. Kundenorientierte Kommunikation,
  9. Schutz und Sicherheit,
  10. Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen,
  11. Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel;
Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz.
Ausbildungsdauer:
2 Jahre
Ausbildungsvergütung: Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Berufsschule:
Grundlagen: Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplan erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Fortbildungsmöglichkeiten
  • 3. Ausbildungsjahr zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Hinweise zur Prüfung: Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine.