Mediengestalterin Bild und Ton / Mediengestalter Bild und Ton

Hinweis der IHK: Zum 01.08.2020 tritt die neue Ausbildungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 94 KB) des Ausbildungsberufes Mediengestalter/-in Bild und Ton in Kraft. Diese gilt für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 beginnen. Neben der Überarbeitung der Ausbildungsrahmenpläne und Prüfungsanforderungen, wurden im Rahmen der Neuordnung die Ausbildungsberufe "Mediengestalter/-in Bild und Ton" und "Film- und Videoeditor" zusammengelegt.
Arbeitsgebiet:
Mediengestalter/-innen arbeiten in der Bild- und Tonproduktion. Sie können auf Grund ihrer breit angelegten Ausbildung in allen Schritten des Produktionsprozesses eingesetzt werden - von der Bild- und Tonaufnahme, Bildmischung, Bild-Tonnachbearbeitung bis zur Wiedergabe. Sie können sich schnell an den unterschiedlichen Arbeitsplätzen einarbeiten und mit dem Produktionsteam zusammenarbeiten. Mediengestalter/-innen sind bimedial ausgebildet, d.h. sie können sowohl kombinierte Bild-Tonprodukte als auch reine Tonprodukte herstellen und gestalten. Neben technischen Qualifikationen gehören zu diesem Beruf insbesondere gestalterische und herstellungsorganisatorische Qualifikationen. Die drei Qualifikationsbereiche - Technik, Gestaltung und Organisation - nehmen jeweils rund ein Drittel der Tätigkeit ein.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Film-, Fernseh- und Tonproduktion
Berufliche Fähigkeiten:
  • unterstützen die Erstellung redaktioneller und medialer Konzepte,
  • wählen Umsetzungsvarianten unter technischen, gestalterischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten aus,
  • stimmen Produktionsabläufe ab und erstellen Produktionsunterlagen,
  • wählen Geräte aus, richten Produktionssysteme ein, erkennen und beheben Fehler und Störungen,
  • recherchieren Bild- und Tonmaterial in Datenbanken und Archiven, prüfen Bild- und Tonmaterial, bereiten es auf und verwalten es, administrieren Speicherumgebungen, führen Norm- und Formatwandlungen durch,
  • nehmen Bild und Ton nach redaktionellen und gestalterischen Gesichtspunkten auf,
  • bearbeiten Bild und Ton nach redaktionellen und gestalterischen Gesichtspunkten,
  • führen Produktionen unter Live-Bedingungen durch,
  • dokumentieren Projektabläufe, erstellen Medienbegleitdaten und Abrechnungsdaten.
Ausbildungsschwerpunkte:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Planen von Arbeitsabläufen
  • Einrichten und Prüfen von medienspezifischen Produktionssystemen
  • Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen
  • Prüfen, Aufbereiten und Verwalten von Bild- und Tonmaterial
  • Bearbeiten von Bild- und Tonmaterial
  • Durchführen von Medienproduktionen
  • Zusammenarbeiten im Produktions- und Redaktionsteam; Projektmanagement im Einsatzgebiet
Einsatzgebiete:
Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Mediengestalter Bild und Ton/Mediengestalterin Bild und Ton ist breit angelegt und soll auf unterschiedliche Zielberufe vorbereiten. Auf der anderen Seite sollen die Auszubildenden bereits während der Berufsausbildung Berufserfahrungen erwerben, was nur in einem der Zielberufe möglich ist. Deshalb sind in dem Ausbildungsberuf Einsatzgebiete vorgesehen, in denen die Auszubildenden ihre spezifischen Erfahrungen, insbesondere im Projektmanagement, sammeln können. Diese Konstruktion - Verbindung einer breiten Basisausbildung mit einer Ausbildung in spezialisierten Tätigkeitsprofilen - soll auch spezialisierten Ausbildungsbetrieben die Ausbildung ermöglichen. Außerdem können neue Tätigkeitsfelder (wie sie beispielsweise durch die Konvergenz alter und neuer Medien entstehen) problemlos in die Ausbildung integriert werden. Aber auch neue bzw. hochspezialisierte Betriebe müssen die Vermittlung aller in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Befähigungen (z. B. über Verbundausbildung) sicherstellen. In der Ausbildungsordnung sind folgende Einsatzgebiete vorgesehen:·
  • Außenübertragung,
  • Studioproduktion,
  • szenische- und dokumentarische Produktion,
  • EB-Produktion,
  • Bildmontage, AV-Grafik, Effekte,
  • Tonaufnahme, -schnitt, -synchronisation und -mischung,
  • Radioproduktion und -sendung,
  • Fernsehproduktion und -sendung,
  • Organisation von AV-Produktionen,
  • Produktion von Bild- und Tonmaterial für crossmediale Produkte.
Die Einsatzgebiete werden vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Es können vom Ausbildungsbetrieb auch andere Einsatzgebiete ausgewählt werden, wenn in ihnen die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausbildungsordnung vermittelt werden können.

Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Grundlagen: Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplan erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Berufsschule:
Bremerhaven:
- Carl von Ossietzky
Prüfungen: Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine.
Ausbildungsvergütungen: Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.