Hafenschiffer / Hafenschifferin

Arbeitsgebiet:
Hafenschiffer/ Hafenschifferinnen unterstützen den Schiffsführer im Rahmen des Gütertransportes, des Güterumschlages und der Personenbeförderung. Sie arbeiten auf Schleppern, Ewerführereischleppern, Barkassen und Fährschiffen. Im einzelnen sind sie zuständig für die Bedienung und die Beaufsichtigung des Schleppgeschirrs, die Beobachtung des Schleppvorganges, für die sachgerechte Bedienung und Wartung der Antriebsanlagen sowie sämtlicher Einrichtungen und Geräte an Bord.
Branchen/Betriebe:
Hafenbetriebe
Berufliche Fähigkeiten:
Hafenschiffer/Hafenschifferinnen
  • nehmen Wasserfahrzeuge in Betrieb und führen sie,
  • befördern Personen im Fähr- und Touristikverkehr,
  • machen Wasserfahrzeuge fest und los und verholen sie,
  • be- und entladen Wasserfahrzeuge und transportieren Ladungen,
  • pflegen und warten Wasserfahrzeuge und deren Ausrüstung sowie technische Einrichtungen,
  • führen seemännische Arbeiten durch,
  • wenden Kommunikations- und Informationstechniken an und setzen dabei fachspezifische Sprachkenntnisse ein,
  • kommunizieren mit Kunden und können Auskünfte in Englisch erteilen,
  • wirken bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen mit und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • planen ihre Arbeit, legen Arbeitsschritte fest, kontrollieren, bewerten und dokumentieren ihre Arbeitsergebnisse,
  • führen ihre Arbeiten selbständig oder im Team unter Beachtung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit durch.
Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
  • Information und Kommunikation,
  • logistische Prozesse,
  • Führen von Hafenfahrzeugen im Einsatzgebiet,
  • Rechtliche Voraussetzungen des Schiffbetriebes,
  • Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen,
  • Pflege, Wartung und Instandhaltung, seemännische Arbeiten,
  • Verhalten bei besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Ausbildungsvergütungen: Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Grundlagen: Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung. Die Ausbildungsverordnung erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Fortbildungsmöglichkeiten:
Hafenfacharbeiter/-in.
Prüfungen: Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine.