Bühnenmalerin und Bühnenplastikerin / Bühnenmaler und Bühnenplastiker


Bühnenmaler und -plastiker/ Bühnenmalerinnen und -plastikerinnen werden in folgenden Fachrichtungen ausgebildet:
  • Malerei
  • Plastik
Arbeitsgebiet:
Bühnenmaler und -plastiker/ Bühnenmalerinnen und -plastikerinnen arbeiten nach konzeptionellen Vorgaben. Sie gestalten malerisch und plastisch insbesondere Bühnen- und Szenenbilder z.B. für Theater-, Opern-, Musical-, Film-, Fernseh- und Showproduktionen. Darüber hinaus kann sich ihre Tätigkeit auf dekorative Malereien und Plastiken für Ausstellungen, Messen, Werbeproduktionen und Innenausstattungen erstrecken.
Betriebe/ Branchen:
Unternehmen der Bühnen-, Fernseh- oder Filmbranche
Berufliche Fähigkeiten:
Bühnenmaler und -plastiker/Bühnenmalerin und -plastikerin
  • entwickeln auf der Basis von Vorlagen und Gesprächen Gestaltungskonzeptionen für die Umsetzung von Bühnen- und Szenenbildern,
  • planen, kalkulieren und organisieren ihre Arbeiten
  • fertigen lineare und plastische Zeichnungen, insbesondere von Architekturen, Landschaften, Lebewesen und Phantasiedarstellungen an,
  • modellieren plastische Elemente,
  • fertigen technische Zeichnungen für malerische und plastische Dekorationen,
  • be- und verarbeiten Werkstoffe, insbesondere Textilien, Folien, Kunststoffe, Hölzer, Metalle und plastische Massen,
  • grundieren Untergründe für unterschiedliche Zeichen- und Maltechniken und strukturieren Oberflächen mit plastischen Massen,
  • bearbeiten Oberflächen für transparente, durchscheinende und deckende Malereien,
  • bringen auf starre und aufrollbare Dekorationsteile Putz-, Mauerwerk-, Stein- und Betonimitationen auf,
  • schreiben Schriften in verschiedenen Techniken und gestalten Flächen mit typografischen Mitteln,
  • zeichnen und malen Ornamente und gestalten diese plastisch,
  • kontrollieren ihre Arbeitsergebnisse nach gestalterischen Prüfkriterien und führen Funktionsprüfungen hinsichtlich Aufgabenstellungen und Belastbarkeit durch.
Ausbildungsschwerpunkte:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen
  • Planen, Kalkulieren und Organisieren der Arbeiten
  • Anfertigen von Entwürfen und Modellen
  • Anfertigen von technischen Zeichnungen
  • Bearbeiten von Oberflächen und Untergründen
  • Anfertigen von Schriften, Zeichen und Ornamenten
  • Prüfen von Arbeitsergebnissen
In der Fachrichtung Malerei:
  • Mischen von Farben und Abstimmen auf die Beleuchtung
  • Anfertigen von Kopien und Imitaten
  • Vorbereiten von Bühnenmalereien
  • Herstellen von Bühnenmalereien
In der Fachrichtung Plastik:
  • Auswählen und Anwenden von Werkstoffen und Techniken
  • Vervielfältigen von plastischen Elementen
  • Anwenden von Klebe- und Verbindungstechniken
  • Kopieren und Imitieren
  • Herstellen von plastischen Elementen
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Grundlagen: Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Berufsschule:
Ausbildungsvergütungen: Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Prüfungen: Informieren Sie sich über die nächsten Prüfungstermine.
Fortbildungsmöglichkeiten: