Begrüßungsgeld für Auszubildende

Mit dem Begrüßungsgeld werden alle Auszubildenden, die eine Ausbildung im Land Bremen begonnen und ihren Wohnsitz nach Bremen oder Bremerhaven verlegt haben, mit einer Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro als Neubürger und Neubürgerinnen begrüßt.
Für das Begrüßungsgeld muss per Post ein Antrag beim Service-Center der Universität Bremen gestellt werden. Neben dem ausgefüllten Antrag müssen folgende Unterlagen mitgeschickt werden:
  • Kopie des Ausbildungsvertrages (bzw. Schulbescheinigung oder Kopie der Ernennungsurkunde)
  • Kopie eines Ausweisdokumentes (Personalausweis/Reisepass).
Postanschrift:
bremen_service universität (bsu)
Bibliothekstr. 6
28359 Bremen