Berufe mit länderübergreifenden Fachklassen

Die Ausbildungsunternehmen sind für die Erfüllung der Schulpflicht der von ihnen beschäftigten Jugendlichen verantwortlich. Ausbildende müssen ihre Auszubildenden nach Vertragsabschluss unverzüglich bei der zuständigen Berufsschule anmelden (Verpflichtung gemäß § 62 Abs. 1 des Bremischen Schulgesetzes). Die Berufsschulanmeldung hat verpflichtend in Bremen stattzufinden. Unabhängig davon, ob an der jeweiligen Berufsschule tatsächlich die Beschulung stattfinden.   
Findet keine ortsnahe Beschulung statt, so legt die Kultusministerkonferenz (KMK) verbindlich länderübergreifende Fachklassen fest. Berufe, für die in jedem Land mindestens eine Berufsschule benannt ist, sind von dieser Regelung grundsätzlich nicht betroffen. Dies sind regelmäßig „große“ Berufe wie z. B. die Bürokaufleute oder Industriemechaniker. Bei Berufen, die in einem anderen Land beschult werden, legt die KMK fest, welches Land die Schülerinnen und Schüler aufnehmen muss. Verändern sich die Schülerzahlen oder wirken andere schulorganisatorische Faktoren, so legt die KMK eine andere Zuordnung fest. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise Schulstandorte geschlossen werden und Schülerinnen und Schüler nun in ein anderes Land fahren müssen. Die KMK schreibt diese Änderungen kontinuierlich fort und veröffentlicht jährlich eine verbindliche Gesamtliste mit allen betroffenen Berufen.
Bei Berufen, die in einem anderen Bundesland beschult werden, legt die Kultusministerkonferenz (KMK) fest, welches Bundesland die Schülerinnen und Schüler aufnehmen muss. Verändern sich die Schülerzahlen oder wirken andere schulorganisatorische Faktoren, so legt die KMK eine andere Zuordnung fest. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise Schulstandorte geschlossen werden und Schülerinnen und Schüler nun in ein anderes Bundesland fahren müssen.
Die KMK schreibt diese Änderungen kontinuierlich fort und veröffentlicht jährlich eine verbindliche Gesamtliste mit allen betroffenen Berufen.
Die jeweils aktuelle Liste steht auf der Internetseite der KMK zur Verfügung.