Gewerbeerlaubnisse und Genehmigungen

Bevor Sie in die Selbstständigkeit starten und ein Gewerbe anmelden, sollten Sie beachten, dass ggf. aus Gründen des Umweltschutzes oder der Lärmbelästigung, Fragen der Nutzung öffentlicher Flächen, Vorschriften des Baurechts sowie Nachweise der Sach- und Fachkunde, beispielsweise im Bewachungsgewerbe, im Güterkraftverkehr, im Personenverkehr, oder ggf. im Hotel- und Gaststättengewerbe erforderlich sind.
Besondere Auflagen
Nur beispielhaft zu verdeutlichen sind die besonderen Auflagen und Vorschriften anhand der Tatsache, dass beispielsweise ein Lebensmittelhändler die folgenden Aspekte zu beachten hat: Gesundheitsuntersuchungen nach dem Bundesseuchengesetz, Bestimmungen zur Ladenhygiene, Ladenschlussgesetz. Lassen Sie sich von der Fülle der genannten Regelungen nicht entmutigen. Von niemandem ist zu erwarten, dass er vorab über alle Details informiert ist. Ihre Handelskammer unterstützt Sie gern bei der weiteren Planung.
Überwachungsbedürftige Gewerbe
Mit den so genannten überwachungsbedürftigen Gewerben hat es sich der Staat zur Aufgabe gemacht, die Kunden vor unseriösen Anbietern zu schützen, indem besondere Anforderungen gestellt werden. In diesem Bereich fallen unter anderen Gebrauchtwarenhändler, Ehe- und Partnervermittlungsinstitute, Reisebüros und Detekteien. Der Existenzgründer muss für diese Geschäftszweige nachweisen, dass er besonderen Anforderungen gerecht wird indem er ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegt.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Ganz besondere Anforderungen stellt der Gesetzgeber an die so genannten erlaubnispflichtigen Gewerbe. Hier handelt es sich in erste Linie um Tätigkeiten, die bei Missbrauch oder fahrlässiger Ausführung das Wohl der Allgemeinheit gefährden können. Voraussetzungen für derartige Tätigkeiten sind in aller Regel die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betreibers und ein Sachkundenachweis, der ggf. durch eine Unterrichtung / Prüfung bei der Handelskammer zu erbringen ist oder durch langjährige Berufspraxis in der jeweiligen Branche angenommen werden kann. Exemplarisch zu nennen sind folgende Branchen:
  • Herstellung von Arzneimittel
  • Waffenhandel
  • Verkauf von Rohmilch
  • Handel mit Pflanzenschutzmitteln
  • Immobilienmaklerei
  • Verkauf von Kapital- und Vermögensanlagen
  • Personentransporte inkl. dem Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen und Taxi
  • Gütertransporte mit Lastwagen, zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen
  • Versteigerungen
  • Bewachungs- und Sicherheitsdienste
  • Pfandleihgeschäft
  • Betrieb von Spielhallen, Aufstellen von Spielautomaten
  • Fahrschulen
Wichtige Stellen in diesem Zusammenhang sind: