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Nr. 8676

Umweltrecht

Die EU-Chemikalienverordnung REACH und die CLP-Verordnung sollen den Informationsfluss zum Thema Chemikaliensicherheit verbessern und die Kennzeichnung vereinheitlichen. Dadurch entstehen neue Pflichten für Unternehmen, die mit diesen Stoffen handeln oder arbeiten.
Verschiedene Pappkartons mit Barcode.

Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Unterstützung der Umsetzung neuer EU Verpackungsvorschriften (PPWR)

Business creative coworkers team Meeting Discussing showing the results chart and graph Work.

Die Bundesnetzagentur schafft die vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Kraftwerke bis 2029 vollständig ab. Dies erfolgt stufenweise, um Kosten von 1 Mrd. Euro zu senken und Netzentgelte zu reduzieren.

Drei Tonnen mit Recycling-Logo sind gefüllt mit Müll.

Die EU-Kommission hat entschieden, dass Umhüllungen und Gurte zur Palettensicherung von der 100%-Wiederverwendungsverpflichtung ausgenommen sind. Ab 2030 müssen 40 % der Verpackungen wiederverwendbar sein.

Eine junge Frau trägt bunte Einkaufstaschen.

Im Oktober 2023 ist die Verordnung über die Einschränkung von Mikroplastik in Kraft getreten. Damit soll die Freisetzung von rund einer halben Millionen Tonnen Mikroplastik verhindert werden. Mit der Verordnung wird das Inverkehrbringen von bewusst zugesetztem (primären) Mikroplastik beschränkt.

Reagenzgläser gefüllt mit Chemikalien

Die REACH-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen.

Franziska Kaufmann
Bereich: Industrie, Innovation, Umwelt, Tourismus
Themen: Umweltpolitik und -beratung, Umweltinformationssystem, Energiewirtschaft, Arbeitssicherheit und -schutz