Nr. 5019604

Gewerberecht

Produkte müssen mit einer zusätzlichen Preisangabe, dem Grundpreis, ausgezeichnet werden. Der Grundpreis muss für den Käufer auffällig platziert werden.

Die Dienstleistungs–Informationspflichten-Verordnung sieht umfangreiche Informationspflichten des Dienstleistungserbringers gegenüber dem Dienstleistungsempfänger vor.

Seit dem Inkrafttreten des Produkthaftungsgesetzes im Jahr 1990 wurde die Haftungsschraube in Deutschland kontinuierlich angezogen. Ob Arzneimittel, Kraftfahrzeuge oder Spielzeug: Rückrufaktionen und Haftungsklagen betreffen mittlerweile fast alle Arten von Verbraucherprodukten.

Eine Person hakt Kästchen ab. © Worawut

Vor Jahresablauf sollten Unternehmen Ihre Forderungen auf eine mögliche Verjährung hin überprüfen.

Paragraph01 © Robert Kneschke

Vorsicht beim Einsatz von Google Fonts auf ihrer Webseite.