Nr. 3953524

Datenschutz

Datenschutz ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Viele Unternehmen haben Sorge, die Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neunen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht umsetzen zu können.

Die Datenschutzkonferenz hat ein Regelement zum Umgang mit Daten bei einem Asset Deal veröffentlicht.

html-Code auf einem Bildschirm © picjumbo.com

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist nach einer Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Damit gilt ein einheitliches Datenschutzrecht in ganz Europa.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat Kriterien für die Bußgeldbemessung bei Datenverstößen definiert.

html-Code auf einem Bildschirm © picjumbo.com

In einem vertraulichen, kostenfreien Einzelgespräch von bis zu 40 Minuten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, konkrete datenschutzrechtliche Fragestellungen mit einem Experten zu besprechen.

Informieren Sie sich darüber, was ein Datenschutzmanagement im Sinne der DS-GVO verlangt?

Unter der DS-GVO wird die Einwilligung eine wichtige Rolle für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung spielen.

Welche Schutzziele müssen Sie einhalten? Wie können Sie den Schutzbedarf feststellen?

Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Bestellung, Stellung und Aufgaben des bDSB.