Instrumente der außergerichtlichen Konfliktlösung

Konflikte sind auch im Geschäftsleben nicht immer zu vermeiden. Gerade auch unter dem Aspekt der Erhaltung der Geschäftsbeziehung können die Instrumente der außergerichtlichen Konfliktlösung die bessere Lösung sein. Wir helfen Ihnen, zu entscheiden, welches Instrument der außergerichtlichen Konfliktlösung für Sie in frage kommt. Wir stellen entsprechende Musterklauseln und Mustervereinbarungen zur Verfügung. Außerdem unterstützen wir sie bei der Suche nach Schiedsgutachtern, Schiedsrichtern, Mediatoren und Schiedsgerichten.
Folgende Instrumente der außergerichtliche Konfliktlösung gibt es:
Bei einem Schiedsgutachten soll ein Fachmann einen strittigen Sachverhalt für zwei Vertragsparteien verbindlich klären.
Bei einer Schlichtung rufen die Parteien auf freiwilliger oder gesetzlicher Basis eine Schlichtungsstelle an, die nach Gesprächen mit den Vertragsparteien eine gütliche Einigung vorschlägt. Wird der Vorschlag positiv aufgenommen, kann er in Form eines Vertrages für die Vertragsparteien festgehalten werden. Ansonsten ist die Schlichtung zunächst einmal gescheitert.
Bei einer Mediation steht ein strukturiertes Verfahren zur Lösung des Konflikts durch die Vertragsparteien selber im Vordergrund. Der Mediator unterstützt die Parteien dabei  und erreicht durch seine professionelle Begleitung, dass die Parteien miteinander im Gespräch bleiben bzw. wieder ins Gespräch kommen.
Schiedsgerichte ähneln staatlichen Gerichten. Denn am Schluss steht eine abschließende, rechtsverbindliche Entscheidung. Die Verfahren sind häufig schneller, flexibler und wirtschaftsnäher.