Wirtschaftsmediation

Was ist Wirtschaftsmediation?
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten. Der Mediator hat dabei, anders als ein Schiedsrichter, keine Entscheidungs- oder Zwangsgewalt.
Für die Wirtschaft bietet dieses Verfahren eine Alternative zum Schiedsgericht oder zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sollte die Mediation zu keiner Einigung führen, kann ein gerichtliches oder schiedsgerichtliches Verfahren trotzdem noch nachgeschaltet werden.
Vorzüge des Mediationsverfahrens
  • Wirtschaftliche Lösungen, bei denen beide Seiten gewinnen können.
  • Größerer Spielraum, da keine Bindung an formale Prozessanträge.
  • Zukunftsgerichtete Lösungen statt reiner Vergangenheitsbewältigung.
  • Gesichtsverluste können vermieden, wertvolle Geschäftsbeziehungen können weniger belastet weitergeführt werden.
  • Volle Verfahrens- und Kostenkontrolle; das Verfahren kann von jeder Partei jederzeit beendet werden, der Mediator rechnet auf Zeitbasis ab.
  • Schnelle und damit kostengünstige Lösungen, da kein formalisiertes Verfahren.
  • Höchstmaß an Vertraulichkeit, da kein öffentliches Verfahren.
  • Vielseitige Anwendbarkeit, auch auf Konflikte innerhalb eines Unternehmens, z.B. zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat.
  • Sofortiger Beginn möglich
Wer nimmt an einer Wirtschaftsmediation teil?
Die Parteien und der Mediator vereinbaren die Verfahrensregeln frei untereinander. Der Mediator ist Partner beider Parteien. Zusätzlich sollten die Parteien ihre Anwälte hinzuziehen, um eine umfassende rechtliche Beratung sicherzustellen.
Wie kommen Sie ans Ziel?
Auswahl der Mediatoren:
Die Mediationsstelle weist den Parteien qualifizierte Mediatoren nach. Wenn sich die Parteien auf einen oder mehrere Mediator/en geeinigt haben, erfolgt die Bestellung durch die Mediationsstelle.
Ablauf der Mediation:
Parteien und Mediator/en bestimmen den Verfahrensablauf. Sie klären gemeinsam die Interessenlage und erarbeiten, ggf. mit Beratung der Parteianwälte, Lösungsmöglichkeiten.
Ergebnis:
Die gewählte Lösung wird vertraglich fixiert und kann z. B. im Wege des Anwaltsvergleichs oder in Hamburg durch Protokollierung bei der öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) vollstreckbar ausgestaltet werden.
Was erwartet Sie im Mediationsverfahren?
Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze der Mediation sind die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Neutralität des Mediators und der absoluten Vertraulichkeit. Da das Mediationsverfahren mit den Parteien frei vereinbart wird, gibt es keinen festgelegten Verfahrensablauf. In der Praxis hat sich allerdings die Einhaltung der folgenden fünf Phasen als sinnvoll herausgestellt:
  1. Einführung durch den Mediator, Vereinbarung der Verfahrensregeln
  2. Darstellung der gegensätzlichen Positionen durch die Parteien
  3. Umfassende Ermittelung der Parteiinteressen, die hinter den geschilderten Positionen stehen
  4. Gemeinsame Suche nach Lösungsoptionen
  5. Auswahl der besten Lösung und Abschluss einer Vereinbarung.
Wer bietet Wirtschaftsmediation an?
Die Handelskammer Hamburg hat gemeinsam mit der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und dem Hamburger Institut für Mediation e.V. eine Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte eingerichtet. Sie registriert Mediatoren auf der Grundlage der Mediatorenordnung und vermittelt diese. Bei der Mediationsstelle sind auch Mediatoren aus Bremen registriert. Die Handelskammer Bremen hat mit der Handelskammer Hamburg vereinbart, dass die Hamburger Mediationsstelle ihren Service auch für bremische Unternehmen anbietet. Ein vergleichbares Angebot finden Sie auch bei der Mediationszentrale Bremen e.V.. Der Verein wird von erfahrenen Mediatoren/-innen verschiedener Fachrichtungen vor Ort getragen.