Deutsches Lieferkettengesetz beschäftigt bereits die Hälfte international tätiger Unternehmen

Mehr als zehn Monate vor seinem Inkrafttreten beschäftigt das im vergangenen Jahr beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) die deutsche Wirtschaft bereits erheblich. Das zeigt eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter rund 2.500 international aktiven Unternehmen aller Größenklassen.
Dabei gab zwar die Hälfe der Betriebe an, das Gesetze stelle sie bislang nicht vor Probleme. Die andere Hälfte sieht sich dagegen spürbaren Herausforderungen ausgesetzt: 93 Prozent von ihnen berichten von höherem bürokratischen Aufwand, 78 Prozent von erhöhten Kosten und 64 Prozent von Haftungsrisiken oder Rechtsunsicherheit.

Steigende Kosten, höherer Bürokratieaufwand

Die im Gesetz vorgesehenen Pflichten treffen ab dem 1. Januar 2023 zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigen. Von ihnen sehen 64 Prozent entsprechende Herausforderungen wie mehr Bürokratie und höhere Kosten auf sich zukommen. Unter den Betrieben mit 1.000 bis 3.000 Beschäftigten, für die das Gesetz ab dem 1. Januar 2024 gilt, sind es sogar 71 Prozent.
Auch von den Unternehmen, für die das Gesetz zunächst nicht unmittelbar gelten soll, kommen Rückmeldungen zu direkten Auswirkungen: In der Größenklasse von 500 bis 999 Beschäftigten sehen 62 Prozent Herausforderungen, bei den Betrieben mit 250 bis 499 Mitarbeitern sind es noch 50 Prozent und bei den mit weniger als 500 Beschäftigten sind es immer noch 48 Prozent.
Verschiedene Grafiken zu den Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes

Bereits heute viele Nachfragen nach Menschenrechten und Umwelt

60 Prozent der direkt vom Gesetz betroffenen Unternehmen hatten nach eigenen Angaben bereits Anfragen zu menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken in ihrer Lieferkette. 90 Prozent der Betriebe berichten von entsprechenden Kontakten zu Auftraggebern oder Kunden. Bei einem Fünftel der Unternehmen kamen die Nachfragen ausschließlich oder zusätzlich von Lieferanten, bei 13 Prozent kamen sie von Banken. Auch bei den nicht direkt betroffenen Betrieben mit 250 bis 999 Mitarbeitern verzeichnete mehr als die Hälfe entsprechende Anfragen. Selbst bei den Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten waren es immer noch 39 Prozent.
Verschiedene Grafiken

Wie sich Unternehmen vorbereiten

Auch bei der konkreten Umsetzung ihrer Sorgfaltpflichten sind viele Befragte bereits aktiv geworden, am häufigsten indem sie mit ihren Zulieferern kooperativ zusammenarbeiten oder im Liefervertrag einen Verhaltenskodex festlegen:
Verschiedene Grafiken
Viele Unternehmen gaben zudem an, von externer Unterstützung für die Bewältigung ihrer neuen Pflichten profitieren zu können, insbesondere bei der Überprüfung von Zulieferern oder bei der Rückverfolgung der Lieferkette:
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