Fachkräfte aus dem Ausland

Den Bedarf an Fachkräften ausschließlich aus dem regionalen Angebot zu decken wird über kurz oder lang für Unternehmen nicht möglich sein. Viele Branchen sind schon heute darauf angewiesen, Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren.
Dabei stehen die Unternehmen vor zwei Herausforderungen. Wie finden wir eine Fachkraft im Ausland und wer darf unter welchen Voraussetzungen in Deutschland arbeiten?
Hilfestellen
Hilfe bei der Personalgewinnung im Ausland finden Sie unter anderem bei der Bundesagentur für Arbeit. Für bestimmte Berufsgruppen wie z. B. im Bereich Pflege, Gastronomie oder Berufskraftfahrer gibt es von Seiten der Arbeitsagentur eigene Projekte. 
Voraussetzungen einer Arbeitserlaubnis
Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, ist eine Arbeitserlaubnis vonnöten. Diese erteilt die Ausländerbehörde. Ihre zuständige Behörde finden Sie unter www.auslaenderaemter.de.
Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Ziel dabei ist, dass diejenigen Fachkräfte nach Deutschland kommen können, die die Unternehmen vor Ort dringend benötigen und so den Fachkräftemangel entgegensteuern, wie Hochschulabsolventen/Innen und Personen mit qualifizierter Berufsausbildung.
Zu den wesentlichen Neuerungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gehören:
  • der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag,
  • der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung
  • die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung entsprechend der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung),
  • bei Vorliegen eines geprüften ausländischen Abschlusses verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, Verfahrensvereinfachungen durch eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte.