Ausbildungs­vertrag

Berufsausbildungsverträge können nur noch online in unserem neuen IHK-Online-Portal eingetragen werden. Für das Login ist eine Registrierung nötig. Senden Sie dazu bitte eine E-Mail an onlineportal@handelskammer-bremen.de.
Folgende Vorteile ergeben sich für Sie:
  • automatische Eingabeüberprüfung beim Erstellen von Ausbildungsverträgen
  • Schnelle Bearbeitung des Antrages und Zusendung der Eintragungsbestätigung
  • Ausbildungsverträge können Auszubildenden sofort ausgehändigt werden
  • allgemeine Infos zum Ausbildungsbetrieb (Azubis, Ausbilder etc.)
  • Prüfungstermine und Prüfungsergebnisse einsehen
  • Statistische Auswertungen
  • Ausbildungsrahmenpläne (R) und Verordnungen (B) der Berufe

Der Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag steht am Anfang des Berufsausbildungsverhältnisses. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, den wesentlichen Inhalt des Vertrages zwischen dem/der Ausbildenden (Firma) und dem/der Auszubildenden schriftlich niederzulegen. Vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages muss geklärt sein, ob Ihre Firma für die Ausbildung im entsprechenden Beruf geeignet ist. Falls Sie dazu Fragen haben, können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die gern einen Betriebsbesuch durchführen, um die Eignung Ihrer Firma festzustellen.
Erforderliche Anlagen zum Ausbildungsvertrag
Für Jugendliche ist eine Bescheinigung über eine ärztliche Erstuntersuchung erforderlich. Berechtigungsscheine für diese kostenlose Untersuchung gibt es bei den Gesundheitsämtern Bremen und Bremerhaven. Die Wahl des Arztes bleibt dem Auszubildenden überlassen.
Dieser Vertrag muss vom Ausbildenden, dem/der Auszubildenden und bei Jugendlichen auch von deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen unterschrieben werden.
Bitte beachten Sie: Die Ausbildenden sowie deren Bevollmächtigte sind für die Erfüllung der Schulpflicht der von ihnen beschäftigten Jugendlichen verantwortlich. Sie haben ihre Schulpflichtigen nach Vertragsabschluss unverzüglich bei der zuständigen Berufsschule anzumelden (Verpflichtung gemäß § 62 Abs. 1 des Bremischen Schulgesetzes).
Ergänzende Hinweise
Zu Beginn der Ausbildung muss der/die Auszubildende dem/der Ausbildenden folgende Dokumente vorlegen:
  • Der/die Auszubildende muss dem/der Ausbildenden Folgendes mitteilen:
    (1) seine steuerliche Identifikationsnummer;
    (2) sein melderechtliches Geburtsdatum;
    (3) ob es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis (Standardfall) oder Nebenarbeitsverhältnis handelt;
    (4) ggf. gewünschter Freibetrag bei einem "Nebenarbeitsverhältnis“.
    Sofern der/die Auszubildende seine Identifikationsnummer nicht (mehr) kennt, kann diese in Bremen beim Stadtamt unproblematisch erneut erfragt werden. Alternativ kann ein Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden.
  • Sozialversicherungsausweis/Versicherungsnachweisheft
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Gegebenenfalls Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis für ausländische Auszubildende