Validierungsverfahren: berufliches Können sichtbar machen
Nach Abschluss des ValiKom Transfer Projekts setzt die IHK Braunschweig ab dem 1. Januar 2025 das Validierungsverfahren gemäß dem Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz (BVaDiG) fort. Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der IHK Braunschweig. Die Gebühren legt die IHK Braunschweig in ihrer Gebührenordnung fest.
Sie haben jahrelange Berufserfahrung, aber keinen offiziell anerkannten Abschluss in Ihrem ausgeübten Beruf? Das kann die Jobsuche oder einen Arbeitgeberwechsel erschweren, weil Ihre Fähigkeiten oft unterschätzt werden. Hier setzt das Validierungsverfahren an, um Sie zu unterstützen. Mit dem Validierungsverfahren können Sie Ihre beruflichen Kompetenzen sichtbar machen und offiziell anerkennen lassen. Ihre praktischen Fähigkeiten werden mit Hilfe des Validierungsverfahrens mit denen von Fachkräften verglichen – unabhängig davon, ob Sie diese durch eine formale Ausbildung erworben haben oder nicht. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis über Ihre berufliche Handlungsfähigkeit: Entweder ein Zeugnis, wenn Ihre Fähigkeiten vollständig vergleichbar sind, oder einen Bescheid, wenn eine überwiegende Vergleichbarkeit festgestellt wird.
Das Validierungsverfahren richtet sich auch an Menschen mit Behinderung. Für sie gelten besondere Regelungen, wie zum Beispiel die Aufhebung der Altersgrenze, die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, und die Unterstützung durch eine Person mit Fachkenntnis während des Verfahrens. Nähere Informationen finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Das Verfahren unterstützt nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Betriebe und Unternehmen. Es kann Ihnen helfen, das vorhandene Wissen und die Fähigkeiten von Menschen ohne Berufsschulabschluss besser einzuschätzen. Somit können Sie Mitarbeitende gezielter einsetzen und sie nach Bedarf weiter qualifizieren.
Das Validierungsverfahren richtet sich auch an Menschen mit Behinderung. Für sie gelten besondere Regelungen, wie zum Beispiel die Aufhebung der Altersgrenze, die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, und die Unterstützung durch eine Person mit Fachkenntnis während des Verfahrens. Nähere Informationen finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Das Verfahren unterstützt nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Betriebe und Unternehmen. Es kann Ihnen helfen, das vorhandene Wissen und die Fähigkeiten von Menschen ohne Berufsschulabschluss besser einzuschätzen. Somit können Sie Mitarbeitende gezielter einsetzen und sie nach Bedarf weiter qualifizieren.
- Welche Kammer ist für mich zuständig?
- Welchen Nutzen hat das Validierungsverfahren für Arbeitgeber?
- Erfülle ich die Voraussetzungen, um am Validierungsverfahren teilzunehmen?
- Welche Regelungen gelten für Menschen mit Behinderung?
- Welche Dokumente benötige ich für die Teilnahme am Validierungsverfahren?
- Welche Kosten fallen für mich bei der Teilnahme am Validierungsverfahren an?
- Wie läuft das Validierungsverfahren ab?
- Welche Optionen habe ich, wenn das Verfahren eine überwiegende Vergleichbarkeit ergibt oder ich einen Ablehnungsbescheid erhalte?
- Wozu berechtigt mich ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit?
- Wird das Validierungsverfahren auch für meinen Beruf angeboten?
- Wie lange dauert ein Validierungsverfahren?