Ausbildereignungsprüfung
Ziel der Ausbildung
Der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.
Bundeseinheitliche Termine der schriftlichen Prüfungen
Jeweils am 1. Dienstag eines jeden Monats, der nicht auf einen Feiertag fällt. Anmeldeschluss ist 6 Wochen vor Prüfungstermin. In den Sommerferien finden keine Prüfungen statt.
Jeweils am 1. Dienstag eines jeden Monats, der nicht auf einen Feiertag fällt. Anmeldeschluss ist 6 Wochen vor Prüfungstermin. In den Sommerferien finden keine Prüfungen statt.
Termine der praktischen Prüfungen: In der Regel im gleichen Monat mit der schriftlichen Prüfung.
Prüfungsgebühr: 210 €, praktischer Teil 50%
Anmeldeformular: Bitte melden Sie sich ab sofort über das Fortbildungsinformationscenter (FBI) zur Ausbildereignungsprüfung an.
- Wenn Sie das Fortbildungsinformationscenter (FBI) bisher noch nicht genutzt haben, melden Sie sich bitte hier an.
- Wenn Sie Ihr Registrierungsschreiben per Post erhalten haben, registrieren Sie sich hier.
- Wenn Sie das Fortbildungsinformationscenter (FBI) bereits nutzen, klicken Sie bitte hier.
Bitte beachten Sie die Download-Angebote unter “Weitere Informationen”.
Das Fortbildungsinformationscenter
- Was ist das FBI?
Das Fortbildungsinformationscenter ist Ihr virtueller Assistent in der Fortbildung. Hier können Sie Zulassungen zu Fortbildungsprüfungen beantragen oder sich zu den Prüfungsteilen anmelden. Erfahren Sie mehr über die Prüfungstermine und sehen Sie Ihre Prüfungsergebnisse ein.
- Wie logge ich mich nach der Registrierung im FBI ein?
Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, erhalten Sie Ihre Registrierungsbestätigung per Post.Befolgen Sie die Anweisungen aus dem Schreiben und melden Sie sich anschließend mit Ihrer registrierten E-Mail-Adresse und Ihrem selbst erstellten Passwort hier an.
- Welche E-Mail-Adresse soll zur Anmeldung für das FBI genutzt werden?
Beim Feld „E-Mail-Adresse“ geben Sie bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse an, damit Sie auch während des Lehrgangs Zugriff auf alle die Informationen haben.
- Wie bekommt man die Zugangsdaten zum FBI?
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, bekommen Sie eine Registrierungsbestätigung zugesandt, damit Sie sich registrieren können und Zugriff auf Ihr Fortbildungsinformationscenter erhalten.
- Ich habe keine Zugangsdaten erhalten, was soll ich tun?
Senden Sie eine E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter der Fortbildungsprüfung.Hier finden Sie eine Übersicht aller IHK-Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
- Was für ein Passwort soll ich für das FBI auswählen?
Wählen Sie ein starkes Passwort aus. Das Passwort sollte mindestens 12 Zeichen lang und aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern sowie Sonderzeichen bestehen.Sie können Ihr Passwort jederzeit auf der Anmeldeseite zurücksetzen.
- Ich wiederhole einen Prüfungsteil - was ist zu tun?
Bitte hängen Sie bei der Anmeldung die ausgefüllte Datei „FBI Anmeldung Wiederholungsprüfung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 668 KB) unter „Sonstige” an.
Wichtiger Hinweis für künftige Ausbilderinnen und Ausbilder:
Eine Tätigkeit als Ausbilderin oder Ausbilder kann nur aufgenommen werden, wenn neben der bestandenen Ausbilder-Eignungsprüfung auch die fachliche Eignung zum Ausbilden im Sinne des § 30 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz vorliegt. Dafür ist eine bestandene Berufsabschlussprüfung oder eine bestandene Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung und eine angemessene einschlägige Berufspraxis nach Beendigung der Berufsausbildung bzw. des Studiums erforderlich. Bei Fragen zur fachlichen Eignung wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater Ihrer IHK.
Eine Tätigkeit als Ausbilderin oder Ausbilder kann nur aufgenommen werden, wenn neben der bestandenen Ausbilder-Eignungsprüfung auch die fachliche Eignung zum Ausbilden im Sinne des § 30 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz vorliegt. Dafür ist eine bestandene Berufsabschlussprüfung oder eine bestandene Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung und eine angemessene einschlägige Berufspraxis nach Beendigung der Berufsausbildung bzw. des Studiums erforderlich. Bei Fragen zur fachlichen Eignung wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater Ihrer IHK.
Rahmenlehrpläne und weitere Informationen zu den einzelnen Ausbildungsberufen finden Sie auf der Homepage des Bundesinstitutes für Berufsbildung.
Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
In der schriftlichen Prüfung werden aus allen Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple choice) gestellt.
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten.
Für den praktischen Teil wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Das Thema muss berufsbezogen und so ausgewählt sein, dass die Ausbildungssituation in einer Zeit von maximal 15 Minuten präsentiert oder durchgeführt werden kann. Der Prüfungsteilnehmer entscheidet sich für die Präsentation einer Ausbildungssituation oder führt die Ausbildungssituation praktisch durch.
Das anschließende Fachgespräch dauert maximal 15 Minuten, in diesem hat der Prüfungsteilnehmer die Kriterien für die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu begründen.
Benötigte Hilfsmittel müssen vom Prüfungsteilnehmer selbst ausgewählt und mitgebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die praktische Prüfung in den Räumen der IHK stattfindet und keine Werkstätten zur Verfügung stehen.
Bis zur praktischen Prüfung muss der Prüfungsteilnehmer ein Konzept ausarbeiten, das stichwortartig den Inhalt der Ausbildungssituation und die Zielangabe umreißt.
Ergebnis der Prüfung
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung im schriftlichen und im praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einem der beiden Prüfungsteile befreit werden, wenn er darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens 50 von 100 Punkten erreicht hat und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Hinweise zum praktischen Prüfungsteil
Der Teilnehmer hat dem Prüfungsausschuss ein schriftliches Konzept zu der gewählten Ausbildungssituation vorzulegen, das zum Beispiel die Beschreibung der Ausgangssituation, eine Beschreibung und Analyse der Aufgaben-/Problemstellung, die Zielformulierung sowie Lösungsalternativen und eine Begründung der gewählten Vorgehensweise enthält. Das Konzept und die Erklärung über die selbstständige Anfertigung ist dem Prüfungsausschuss am Tag der praktischen Prüfung in dreifacher gehefteter Ausfertigung vorzulegen.
In dem sich an die Präsentation/Durchführung anschließenden Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er die gewählte Situation in Gesamtzusammenhänge einordnen und Hintergründe erläutern kann.
Präsentation einer Ausbildungssituation
Es handelt sich um eine theoretische Darstellung des methodisch/ didaktischen Konzepts einer Ausbildungssituation. Die Prüfer dürfen bei der Präsentation nicht mit einbezogen werden.
Beispiele:
- Gestaltung eines Lernprozesses zu konkreten Lernzielen
- Einweisung von Ausbildungsbeauftragten
- Abstimmung eines gemeinsamen Projekts mit der Berufsschule
- Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb
- Planung eines Ausbildungsabschnittes
- Auswahl einer betrieblichen Aufgabe als Lernprojekt
- Gespräch über ein konkretes Fehlverhalten eines Auszubildenden
Dabei soll der Prüfungsteilnehmer auf folgendes achten:
- Sachlogische, geordnete und strukturierte Darstellung eines methodisch, didaktischen Konzepts
- Sicheres und überzeugendes Auftreten
- Verständliche und flüssige Ausdrucksweise
- Sicherer und fachgerechter Umgang mit den eingesetzten Medien
Mögliche Bewertungskriterien für die Präsentation:
- Eröffnung, Vorstellung des Prüfungsteilnehmers
- Darstellung der Ausbildungssituation
- Aufgabenstellung und Analyse
- Zielformulierung
- Handlungsalternativen/Darstellen der gewählten Vorgehensweise mit Begründung
- Medieneinsatz, Umgang mit Medien (selbst verwendete und geplante für die Aufgabenstellung)
- Zeitlicher Rahmen
- Stimmigkeit des didaktisch, methodischen Konzepts über die Vorgehensweise
Praktische Durchführung einer Ausbildungssituation
Zur praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation kann der jeweilige Prüfungsort Auskunft über die Durchführung der Prüfung geben.
Eventuell benötigte Hilfsmittel müssen vom Teilnehmer selbst ausgewählt und mitgebracht werden (je nach gewählter Ausbildungssituation).
- Gesprächseröffnung
- Motivation des Auszubildenden
- Darstellung der Ausgangssituation
- Aufgabenstellung und Analyse
- Zielformulierung
- Didaktisch, methodische Umsetzung mit Begründung
- Medieneinsatz
- Zeitlicher Rahmen
- Kommunikationsfähigkeit
- Situative Gesprächsführung
- Motivation
- Ermittlung von Vorkenntnissen
- Fragetechnik
- Blickkontakt, Auftreten, Mimik, Gestik
- Gewählte Methode(n)
- Lernzielkontrolle
- Visualisierungstechniken
- Lernhilfen
- Verständlichkeit/Anschaulichkeit
- Transfer
- Sachliche Richtigkeit
- Praxisnähe
- Datenschutz/Unfallverhütung/ Hygienevorschriften
Fachgespräch
Der Prüfungsteilnehmer hat die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu erläutern (§ 4 Abs. 3 AEVO)
- Problemerfassung/Problemanalyse
- Zielorientierung bzw. Zielformulierung
- Lösungsalternativen und Begründung der gewählten Lösung
- Bezug zur Ausbildungsordnung
- Praxisorientierung
- Berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz
- Einordnung in gesetzliche Rahmenbedingungen (wie BBiG, JArbSchG, Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan)
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
FAQ
- Allgemeine Fragen
Welche IHK ist für mich zuständig?Die regionale Zuständigkeit ist wie folgt geregelt:
- Wohnort des Prüfungsteilnehmers und/oder
- Bildungsträger des Prüfungsteilnehmers und/oder
- Arbeitsplatz des Prüfungsteilnehmers
im jeweiligen Kammerbezirk.Wann muss ich bekanntgeben, ob ich eine Unterweisung oder eine Präsentation in der praktischen Prüfung darstellen möchte?Der Teilnehmende gibt dem Ausschuss am Tag der praktischen Prüfung bekannt, für welche Form er/sie sich entschieden hat.Muss die Unterweisung/Präsentation aus dem erlernten Berufsfeld sein oder kann auch etwas Artfremdes verwendet werden?Es wird empfohlen, die Präsentation/Unterweisung in dem Beruf, in dem ausgebildet werden soll, durchzuführen.Wann erhalte ich die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung?Eine Bekanntgabe von schriftlichen Prüfungsergebnissen ist gemäß Verordnung nicht vorgesehen. Der Prüfungsausschuss gibt die Ergebnisse am Tag der praktischen Prüfung bekannt.Dauer der Prüfung- Schriftliche Prüfung: 3 Stunden
- Praktische Prüfung (Unterweisung oder Präsentation): 15 Minuten
- Fachgespräch: 15 Minuten
Muss ich dem Prüfungsausschuss ein schriftliches Konzept vorlegen?Gemäß der Verordnung ist ein schriftliches Konzept nicht zwingend erforderlich, es ist als „roter Faden“ allerdings empfehlenswert und sollte dem Ausschuss am Tag der praktischen Prüfung in dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden.Geht das schriftliche Konzept in die Benotung ein?Die Benotung des Konzeptes ist gemäß der Verordnung nicht zulässig.Welche Angaben hat das Prüfungszeugnis?Es gibt zwei Zeugnisse: ein Zeugnis, das „bestanden“ bescheinigt, und daneben ein Zeugnis, welches Punkte und Noten umfasst.Muss ich einen Vorbereitungskurs belegt haben, um von der IHK Braunschweig geprüft zu werden?Der Besuch eines Vorbereitungslehrganges ist gemäß Verordnung keine Voraussetzung, um an der Prüfung teilzunehmen.Woher bekomme ich die Ausbildungsordnung und speziell den Ausbildungsrahmenplan?Aus dem InternetWelche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich von der schriftlichen Prüfung befreit werde?Durch Fachwirtprüfungen, die im Vorfeld bestanden wurden, wenn diese Verordnung ausdrücklich mit einem Paragrafen darauf hinweist. Der Nachweis ist der Anmeldung zur Prüfung beizufügen.
- Fragen zur schriftlichen Prüfung
Wie lange dauert die schriftliche Prüfung?Die bundeseinheitliche Prüfung dauert drei Stunden.Werden in der schriftlichen Prüfung Multiple-Choice oder offene Fragen gestellt (oder beides)?Es werden ausschließlich Multiple-Choice-Fragen gestellt.Wie viele Fragen umfasst die schriftliche Prüfung?Es werden 80 Fragen gestellt.Welche Hilfsmittel kann ich in der schriftlichen Prüfung benutzen?Unkommentierte Gesetzestexte, TaschenrechnerWelche Folgen hat es, wenn ich die schriftliche Prüfung nicht bestehe?Es wird unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung die praktische Prüfung abgelegt, aber die schriftliche Prüfung muss in jedem Fall zum Bestehen der Gesamtprüfung wiederholt und bestanden werden.Darf ein fremdsprachliches Wörterbuch benutzt werden?Nein, die Prüfungssprache ist deutsch. Es darf kein zusätzliches Wörterbuch benutzt werden.
- Fragen zur praktischen Prüfung
Welchen Umfang soll die schriftliche Vorbereitung haben?Kann ich für die Unterweisung meine eigenen Auszubildenden aus meinem Betrieb mitbringen bzw. werden Auszubildende gestellt, wenn man sich für eine Unterweisung entscheidet?Die Auszubildenden werden ausschließlich über die IHK Braunschweig gestellt und kommen aus regionalen Ausbildungsunternehmen unseres Kammerbezirkes.Wie sind die Räume in der praktischen Prüfung ausgestattet?In der Regel finden die mündlichen Prüfungen in den Räumlichkeiten statt, in denen Sie vorbereitet wurden, sodass Sie sich mit den Gegebenheiten bestens auskennen. Sofern die Prüfung in einem Seminarraum der IHK/Öffentliche Sachversicherung stattfindet, sind Pinnwand, Overhead-Projektor, Fernseher, Moderatorenkoffer und Whiteboard vorhanden.Kann ich zwischen Unterweisung und Präsentation wählen und wann muss ich das bekanntgeben?Gemäß der Verordnung ist die Auswahl erlaubt. Der Teilnehmende teilt seine Wahl am Tag der praktischen Prüfung mit.Wie ist die Gewichtung bei der Bewertung Unterweisung/Präsentation und Fachgespräch?Beide Teile werden gleich gewichtet.Welche Folgen hat es, wenn ich die Zeit von 15 Minuten über- bzw. unterschreite?Beides kann zu Punktabzügen führen.Welche Fragen werden im Fachgespräch gestellt?Es werden Fragen, die sich aus dem Zusammenhang der Unterweisung/Präsentation mittelbar ergeben, gestellt.Welche Anforderungen stellt die IHK Braunschweig an eine Unterweisung/Präsentation?Die IHK hat ein Ratgeber herausgegeben, in dem die Anforderungen an die Unterweisung/Präsentation ausführlich beschrieben werden. Das Handbuch finden Sie zum Download auf unserer Homepage.Ist eine Power-Point-Präsentation erlaubt?Ja! Bitte erkundigen Sie sich über die zur Verfügung stehenden Geräte. Sollten aus irgendeinem Grund die eingesetzten Elektrogeräte nicht funktionieren, kann die Prüfung nicht abgebrochen werden, sondern muss ohne Technik weitergeführt werden.Besteht die Möglichkeit das Internet zu nutzen?Ja, die Zugangsdaten erhalten Sie am Empfang. Sollte die Prüfung bei Ihrem Arbeitgeber/Bildungsträger stattfinden, erkundigen Sie sich bitte vor Ort über die Gegebenheiten. Im schriftlichen Prüfungsteil ist die Nutzung des Internets generell untersagt.Wie lange habe ich Zeit, meine Unterweisung/Präsentation im Prüfungsraum vorzubereiten?Im Regelfall gibt der Prüfungsausschuss dem Prüfungsteilnehmer ca. 20 Minuten Zeit, den Prüfungsraum vorzubereiten. Es ist aber unabdingbar, dass der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin seine/ihre Unterlagen schon vor dem Prüfungstag erstellt hat.Ausschlusskriterien
- Lebende Tiere
- Waffen
Stand: 07.03.2025